Gesundheits-Apps künftig auch in der Pflege

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) können menschliche Zuwendung nicht ersetzen. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen und die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu verbessern.

Bundestag beschließt Digitalisierungsgesetz

Mit diesem Ziel hat der Deutsche Bundestag heute das „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG) beschlossen.

DiPAs können demnach von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus).

Zudem sieht das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur (TI) und eine Förderung der digitalen Vernetzung vor.

So sollen Versicherte und Leistungserbringer ab 2023 digitale Identitäten erhalten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde oder bei digitalen Gesundheitsanwendungen sicher zu authentifizieren. Die elektronische Gesundheitskarte dient in Zukunft als Versicherungsnachweis und nicht mehr als Datenspeicher. Die Notfalldaten werden zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt.

Auch die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sollen weiterentwickelt werden. Versicherte sollen die Möglichkeit bekommen, Daten aus DiGAs in ihre elektronische Patientenakte einzustellen. Zertifikate für den Datenschutz und die Informationssicherheit werden verpflichtend vorgesehen.

Die Telemedizin soll ausgebaut und attraktiver gestaltet werden. So sollen künftig bei der Vergabe von Arztterminen auch telemedizinische Leistungen vermittelt werden, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten; auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst sowie Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht sollen telemedizinische Leistungen anbieten dürfen.

Keine Unterstützung für Aufbau Bundespflegekammer

Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis90/Die Grünen (19/29407). Sie fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, eine Strategie für die Digitalisierung in der Pflege und im Gesundheitswesen zu entwickeln und Patienten und Pflegebedürftige bei der Entwicklung und Fortschreibung der Strategie systematisch und verbindlich zu beteiligen. Unterstützt werden solle auch der Aufbau einer Bundespflegekammer.