Neuregelungen für die Pflege

Personalausstattung verbessern, Pflegekräfte entlasten

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) will der Gesetzgeber die Personalausstattung in Krankenhäusern verbessern und Pflegekräfte entlasten. Das Gesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Pflegestellenförderprogramm als kurzfristige Maßnahme

Als kurzfristige Maßnahme zur Stärkung der Pflege sieht das Gesetz eine Fortführung des Pflegestellenförderprogramms bei einem Wegfall des bislang bestehenden Eigenfinanzierungsanteils von 10 Prozent vor. Tarifsteigerungen des Pflegedienstes sollen seit 2018 vollständig ausgeglichen werden. Vom Jahr 2020 an sollen die Pflegekosten aus den Fallpauschalen ausgegliedert und künftig mit einem separaten Pflegebudget finanziert werden. Damit will die Politik verhindern, dass die Krankenhäuser auf Kosten der Pflege sparen.

Hoher Aufwand durch Pflegebudgets

83 Prozent der Krankenhäuser schätzen den durch die Einführung des Pflegebudgets entstehenden zusätzlichen Aufwand für die Krankenhäuser als „sehr hoch“ oder „erheblich“ ein. Das geht aus dem Krankenhausbarometer 2020 des Deutschen Krankenhausinituts (DKI) hervor, an dem sich zwischen Ende Juni und Ende August des vergangenen Jahres 438 Akutkrankenhäuser mit mehr als 100 Betten beteiligt haben.

Problem der Tariflohn-Erlös-Schere wird nicht gelöst

Die Krankenhäuser in privater Trägerschaft begrüßen die Zielsetzung des Gesetzes, Pflegekräfte in Krankenhäusern zu entlasten. Die vorgesehenen Maßnahmen sind jedoch nur bedingt geeignet, dieses Ziel zu erreichen, und enthalten Widersprüche:

  • Das weiterentwickelte Pflegestellenförderprogramm schafft die nötige Motivation und Finanzierungssicherheit für die Krankenhäuser, zusätzliche Pflegekräfte einzustellen. Dies ist seit 2019 möglich und wird direkt auf den Stationen von den Pflegekräften entlastend gespürt.
     
  • Die Umstellung von der halben auf die volle Tarifausgleichsrate ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie greift allerdings zu kurz, da sie sich nur auf die Refinanzierung der Kosten im Pflegedienst bezieht und Tarifsteigerungen des übrigen nichtärztlichen und ärztlichen Personalbereichs nach wie vor nur hälftig refinanziert werden.
  • Die neue Tarifrate kann allenfalls die weitere Öffnung der Tariflohn-Erlös-Schere verlangsamen. Seit Jahren steigen die Löhne stärker als die durch den Veränderungswert zugelassenen Preiszuwächse. Sie bietet keine Lösung für die bestehende Lücke von inzwischen rund 8,9 Milliarden Euro.

Ausgliederung der Pflegekosten fragwürdig

Sehr kritisch sehen private Träger die Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen ab 2020. Dadurch wird der Anreiz für Krankenhäuser, die sich bisher mit Hilfe von Innovationen und Prozessoptimierungen um die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen bemüht haben, verloren gehen. Die Ausgliederung ist im Ergebnis die ordnungspolitisch fragwürdige abgetrennte Wiedereinführung des Selbstkostendeckungssystems für die Pflegepersonalkosten. Sie bedeutet in der Konsequenz den Ausstieg aus dem DRGSystem, ohne dass es dafür eine sinnvolle Alternative gäbe.

Aus Sicht der Kliniken in privater Trägerschaft sprechen folgende Argumente gegen die Neuregelung:

  • Die Rückkehr zur Selbstkostendeckung wird die Bemühungen der Krankenhäuser um sinnvolle und qualifikationsgerechte Arbeitsteilung stoppen. Sie nimmt Krankenhäusern Anreize zur sinnvollen organisatorischen Weiterentwicklung und stoppt Innovationen. Warum sollte ein Krankenhaus in moderne Infrastruktur wie Robotics oder pflegeentlastende IT investieren, wenn es stattdessen subventionierte Pflegefachkräfte einstellen kann?
     
  • Ab 2020 werden zwei unterschiedliche Entgeltsysteme aufwendig nebeneinander betrieben. Das bedeutet doppelte Bürokratie und neue Nachweispflichten, die die Mitarbeiter belasten. 
     
  • Weitere Berufsgruppen fordern schon eine separate Finanzierung (derzeit sind es die Ärzte). Die Neuregelung kann das Ende des DRG-Systems bedeuten, ohne dass es sinnvolle Alternativen gibt.
     
  • Es besteht viel zu wenig Vorbereitungszeit für den massivsten Eingriff seit DRG-Einführung.
     
  • Pflegepersonaluntergrenzen machen in der neuen Pflegefinanzierung keinen Sinn. Es bestehen keinerlei Anreize an der Pflege zu sparen, Unterbesetzung ergibt sich ausschließlich aus dem Fachkräftemangel.
     
  • Es entstehen krankenhausindividuelle Preise und hohe Anreize für Krankenkassen zur Leistungssteuerung.
     
  • Reha und Pflege sind nicht Teil der neuen Finanzierung und werden im Wettbewerb um Fachkräfte nicht mithalten können.
     
  • Die Fokussierung auf tagesbezogene Pflegekostenerstattung stoppt den medizinisch sinnvollen und politisch gewollten Anreiz zur Verkürzung der Verweildauer. Diese sind schon heute im internationalen Vergleich deutlich länger. In der Folge würden mehr Krankenhausbetten benötigt.
     
  • Besonders bedenklich ist, dass trotz der vorgesehenen Ausgliederung ein bundeseinheitlicher Pflege-Erlöskatalog als Abrechnungsinstrument entwickelt werden soll. Noch stehen dessen Inhalte nicht fest. Sollte dieser aber einen Leistungsbezug beinhalten, würden unvereinbare Elemente unterschiedlicher Finanzierungssysteme miteinander vermischt.