Qualität in der Rehabilitation
Qualität muss für Patienten einen echten Nutzen bringen
Die Einrichtungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht nur dazu verpflichtet, umfassende Nachweise zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu erbringen. Vielmehr ist es eine Grundüberzeugung der privaten Rehakliniken, Qualität aktiv zu fördern und sichtbar zu machen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sorgfältig, aber zugleich angemessen zu dokumentieren. Qualität soll transparent sein – ihre Elemente müssen verständlich dargestellt werden und vor allem den Patienten einen klaren Nutzen bieten.
