Ab 2024 auch Pflegepersonaluntergrenzen für Neurochirurgie

Untergrenzen in pflegesensitiven Bereichen

Seit dem Jahr 2019 gelten Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV). Trotz massiver Kritik hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an diesen Untergrenzen festgehalten und sie von Jahr zu Jahr noch ausgeweitet.

Vom Jahr 2024 an Untergrenzen auch für die Neurochirurgie

Ab dem 1. Januar 2024 gibt es in der Neurochirurgie festgelegte Pflegepersonaluntergrenzen. Dies geht aus der Vierten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung hervor (BGBl. 2023 I Nr. 297 vom 08.11.2023).

Danach muss es in der Tagschicht eine 9:1 - Be­treuung und in der Nachtschicht eine 18:1 - Betreuung geben. 

Die Verordnung legt auch fest, welche Grenzwerte zwischen Pflegehilfskräften und der Gesamtzahl der Pfle­gekräfte in Krankenhäusern nicht unterschritten werden dürfen. Für die Neurochirurgie gilt in der Tagschicht eine Quote von zehn Prozent, in der Nachtschicht von fünf Prozent.

Mit der Einführung dieses neuen Bereichs würden nach Berechnungen des InEK voraussichtlich rund 93,5 Pro­­­zent aller Belegungstage von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt, sodass „unerwünschte Personal­verschie­bun­gen weitgehend vermieden werden“ könnten, heißt es im Verordnungsentwurf.

Zum Anzeigen des externen Inhalts benötigen wir Ihre Einwilligung zum Setzen von Cookies.

Historie - Jahr 2019

Für das Jahr 2019 wurden in vier pflegesensitiven Bereichen Untergrenzen festgelegt. Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft bestimmt. Dabei wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden.

Jahr 2020

Mit Neufassung der Verordnung wurden die Untergrenzen für das Jahr 2020 um weitere pflegesensitive Bereiche (Neurologie, Herzchirurgie, neurologische Frührehabilitation und Schlaganfalleinheit) ergänzt.

Jahr 2021

Seit dem Jahr 2021 gibt es nach einer erneuten Ersatzvornahme des BMG Untergrenzen in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie. Zudem wird der pflegesensitive Bereich Intensivmedizin um die pädiatrische Intensivmedizin erweitert. Das regelt die "Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021" vom 09.11.2020.

Jahr 2022

Seit dem Jahr 2022 gelten Untergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen Orthopädie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe. Ebenso gibt es eine fachspezifische Ausdifferenzierung in der Pädiatrie mit neuen Vorgaben für die allgemeine Pädiatrie, spezielle Pädiatrie und neonatologische Pädiatrie.

Jahr 2023

Vom Jahr 2023 an gibt es nach einer Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für drei weitere Bereiche neue Pflegepersonaluntergrenzen. Das regelt die Zweite Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 09.11.2021.

Erstmalig gelten dann Untergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen HNO-Heilkunde, Urologie und Rheumatologie

Hebammen werden ohne Einschränkungen angerechnet

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 15.12.2022 werden die Höchstanteile zur Anrechnung der Hebammen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe in Gänze aufgehoben. Hebammen können zukünftig ohne Einschränkungen auf die Einhaltung der Untergrenzen in diesem pflegesensitiven Bereich angerechnet werden.

Dies zieht Folgeänderungen nach sich. Die Untergrenzen für den Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe werden sowohl in der Tagschicht auf 7,5:1 (bisher 8:1) als auch in der Nachtschicht auf 15:1 (bisher 18:1) angepasst.

Sanktionen

Die Krankenhäuser müssen für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer müssen die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. 

Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.

Pflegequotient

Die Personaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche werden begleitet dem sogenannten „Pflegepersonalquotienten“. Dieser soll im gesamten Krankenhaus eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten gewährleisten.

Dazu wird das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Durch den Pflegepersonalquotienten wird transparent, ob eine Klinik gemessen an ihrem Pflegeaufwand viel oder wenig Pflegepersonal einsetzt.

Die Pflegepersonalquotienten für die einzelnen Standorte werden auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht.

Ursprünglich sollte anhand des Pflegepersonalquotienten das Verhältnis von beschäftigtem Pflegepersonal zu den kalkulierten Pflegepersonalkosten abgebildet werden. Nachdem die Pflegepersonalkosten aber aus den Fallpauschalen ausgegliedert wurden und durch das individuell zu vereinbarende Pflegebudget finanziert werden, fehlt dem Pflegepersonalquotienten die Grundlage zur Bewertung einer angemessenen Pflegepersonalausstattung.

Personaluntergrenzen heftig umstritten

Die Verschärfung der bereits festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen ist grundsätzlich kein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung. Zur Vermeidung eventueller Fehlanreize des Vergütungssystems sind Untergrenzen spätestens seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen überflüssig geworden, so der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK).

Und auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Untergrenzen als ein Instrument, das von Misstrauen geprägt ist.

Die Untergrenzen sind ein von Misstrauen geprägtes starres Instrument, das weder den Patienten noch den Pflegekräften hilft. Die heute schon existierenden Untergrenzen werden in mehr als 95 Prozent aller Kliniken eingehalten. Warum stellt das Ministerium die Kliniken weiterhin unter einen Generalverdacht?

DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß

Auch zum Thema

Pflegepersonaluntergrenzen verfehlen ihren Zweck

Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) in der Kritik

Diese Auffassung vertritt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Sie bewirkten zunehmend massive und nicht versorgungsbedarfsgerechte Fehlsteuerungen in den Krankenhäusern. Die Konsequenz sei eine steigende Unzufriedenheit bei den Mitarbeitenden.

Weiterlesen