Personalbemessung in der Pflege - PPR 2.0

Neues Instrument zur Personalbemessung

Seit dem 1. Juli 2024 gilt für Krankenhäuser ein neues Instrument zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs: Die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0. Sie legt verbindliche Vorgaben für die Anzahl der Pflegekräfte auf bettenführenden Stationen fest.

Die PPR 2.0 regelt detailliert, wie die Zahl der einzusetzenden Pflegekräfte für eine Station (unterschieden nach Erwachsenen und Kindern) zu berechnen ist. Dazu sollen täglich alle Patienten auf einer Station erfasst und aufgrund des individuellen Pflegebedarfs einer von 16 (bei Erwachsenen) bzw. 48 (bei Kindern) Patientengruppen zugeordnet werden. 

Für jede Patientengruppe gilt ein fester Minutenwert. Aus der Summe dieser Minuten ergibt sich die Zahl der Vollzeitstellen, die als Soll-Wert für die Personalausstattung gelten. Unterschreitet die tatsächliche Zahl des Pflegepersonals diesen Wert, sollen nach einer Übergangsphase Sanktionen folgen. Details zu Dauer der Übergangsphase und Art der Sanktionen sind noch nicht geklärt.

Zunächst sind die Krankenhäuser ab 01. Oktober 2024 verpflichtet, ihren Pflegeaufwand zu erfassen und zu klassifizieren. Ab Januar 2025 müssen die Daten dann auch an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelt werden.

Ablösung für die Pflegepersonaluntergrenzen

Das Instrument beruht auf der alten Pflegepersonalregelung des Jahres 1993 (PPR (alt)).

Bereits im Jahr 2020 hatten sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf ein Pflegepersonalbemessungsinstrument (PPR 2.0),  das den aktuellen Standards entsprechend pflegewissenschaftlich weiterentwickelt wurde, geeinigt.

Sie erwarten die Einführung der PPR 2.0 bei gleichzeitiger Abschaffung der Pflegepersonaluntergrenzen.

Deutschlandweit würden rund 200.000 Vollkräfte von der PPR 2.0 erfasst. Hochrechnungen zufolge wäre bei einer 100-Prozent-Erreichung mittel- bis langfristig ein Mehrbedarf von 40.000 bis 80.000 Vollkräfte erforderlich.

Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 - ein fragwürdiger Weg

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisiert, dass neben der PPR 2.0 weiterhin andere Vorgaben wie Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG), Personalquotienten und Personalvorgaben des G-BA gelten, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Dies sei in der Praxis kaum noch zu bewältigen. Zudem werde der eklatante Fachkräftemangel durch die Personalbemessungsinstrumente nicht behoben. Wenn nur ein theoretischer Personalbedarf ermittelt wird, der aber nicht gedeckt werden kann, führe dies zu Enttäuschung und Frust im System.

Zudem legten die PPR 2.0 sowie die PpUG einen zu starren Fokus auf examinierte Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte. Dies werde der Realität in den Krankenhäusern und der seit Jahren bewährten interdisziplinären Zusammenarbeit der Teams nicht gerecht. 

Um eine hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen, fordert der BDPK mehr Flexibilität bei der Entwicklung von qualitativ hochwertigen Versorgungsprozessen. Dabei plädiert er für einen breiten Qualifikationsmix, der auch weitere Gesundheitsberufe wie Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie einbezieht. Letztlich könne nur eine radikale Streichung der Personalvorgaben diese kreativen Prozesse freisetzen.

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