Personalbemessung in der Pflege - PPR 2.0

Ablösung für die Pflegepersonaluntergrenzen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich auf ein Pflegepersonalbemessungsinstrument (PPR 2.0) geeinigt. Sie erwarten die Einführung der PPR 2.0 bei gleichzeitiger Abschaffung der Pflegepersonaluntergrenzen.

Das Instrument beruht auf der alten Pflegepersonalregelung des Jahres 1993 (PPR (alt)) und wurde den aktuellen Standards entsprechend pflegewissenschaftlich weiterentwickelt. Deutschlandweit würden rund 200.000 Vollkräfte von der PPR 2.0 erfasst. Hochrechnungen zu folge wäre bei einer 100-Prozent-Erreichung mittel- bis langfristig ein Mehrbedarf von 40.000 bis 80.000 Vollkräfte erforderlich.

Eckpunkte des BMG zur Einführung der PPR 2.0

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Anfang Juli 2022 Eckpunkte für die Einführung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments auf Grundlage der PPR 2.0 vorgelegt. Laut dem Papier soll die PPR 2.0 auf Grundlage des von DKG, ver.di und DPR erarbeiteten Konzeptes in drei Stufen eingeführt werden: 

1. Stufe: Erprobungsphase ab 1. Januar 2023

Pilotverfahren zur Erprobung der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 von mindestens drei Monaten unter verpflichtender Beteiligung einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern

2. Stufe: Einführungsphase ab 1. Januar 2024

Verpflichtende Anwendung der Personalregelung

Liegen für Krankenhäuser (tarif-)vertragliche Vereinbarungen zur Entlastung des Pflegepersonals vor, entfällt die verpflichtende Anwendung des Instruments
(sog. opt-out-Regelung).

3. Stufe: Konvergenzphase ab 1. Januar 2025

Festlegung eines von allen Krankenhäusern zu erreichenden Umsetzungsgrades (z.B. auf das Niveau des Bundesdurchschnitts), danach stufenweise Anhebung der Umsetzungsgrade der Pflegepersonalregelung mit dem Ziel des Personalaufbaus.

Sanktionen für den Fall des Unterschreitens des krankenhausindividuell festgelegten Umsetzungsgrades

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