Belegärzte

Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten (§ 121 Absatz 2 - Sozialgesetzbuch SGB V).

Lauterbach will Belegarztwesen im Zuge der Klinikreform stärken

Positive Signale aus Berlin: Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sich für den Erhalt des Belegarztwesens ausgesprochen.

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„9B“ - Rückendeckung für die belegärztliche Versorgung

Belegkrankenhäuser » Zusammenschluss von neun Belegkliniken will auf Bundes- und Landesebene das Belegarztwesen stärken.

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Belegärzte - Starker Rückgang gefährdet die Versorgung

Gutachten » Das Belegarztwesen im sektorenübergreifenden Wettbewerb: Versorgungsspektrum, Interdependenzen und Versorgungsunterschiede.

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Zahl der Belegärzte über die Jahre rückläufig

Die finanziellen Rahmenbedingungen führen dazu, dass es für Vertragsärzte wenig reizvoll ist, belegärztlich tätig zu sein.

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Belegärzte - Teamarbeit im schlanken System

PD Dr. Martin Fuerst ist niedergelassen und operiert als Belegarzt. Er ist überzeugt, dass Belegkrankenhäuser viele Vorteile für die Patienten und das Gesundheitswesen haben – dennoch leiden die Belegkliniken unter den Rahmenbedingungen.

Artikel aus Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Heft 10/2020

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