Belegärzte
Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten (§ 121 Absatz 2 - Sozialgesetzbuch SGB V).
Belegärzte - Teamarbeit im schlanken System
PD Dr. Martin Fuerst ist niedergelassen und operiert als Belegarzt. Er ist überzeugt, dass Belegkrankenhäuser viele Vorteile für die Patienten und das Gesundheitswesen haben – dennoch leiden die Belegkliniken unter den Rahmenbedingungen.
Artikel aus Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Heft 10/2020
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