Privatkliniken nach § 30 GewO

Privatkliniken nach § 30 der Gewerbeordnung (GewO) sind private Krankenhäuser, die eine Konzession der zuständigen Behörde benötigen. Diese Kliniken sind nicht in den Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgenommen und haben keine Anerkennung oder Zulassung durch Sozialversicherungsträger.

Die nach § 30 GewO zugelassenen Kliniken werden auch als sogenannte „reine Privatkliniken“ bezeichnet. Reine Privatkliniken werden ausschließlich privat finanziert und erhalten keine staatliche Unterstützung. 

Einige Beispiele für solche Kliniken in Schleswig-Holstein sind:

Privatkliniken nach § 30 GewO - Häufige Fragen

Wer kann die Leistungen dieser Kliniken in Anspruch nehmen?

Die Leistungen von Privatkliniken nach § 30 GewO werden in der Regel von privat versicherten Patienten oder Selbstzahlern in Anspruch genommen. Gesetzlich Versicherte können die Behandlungen dort dann in Anspruch nehmen, wenn sie die Kosten selbst tragen oder eine private Zusatzversicherung haben, die diese Kosten abdeckt.

Ist das Leistungsangebot dieser Kliniken mit dem anderer Krankenhäuser vergleichbar?

Das Leistungsangebot privater Krankenhäuser mit einer Konzession nach § 30 GewO ist grundsätzlich mit dem Angebot von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft oder nach § 108 SGB V zugelassenen Einrichtungen vergleichbar.

Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag sind häufig hochspezialisiert in den Bereichen Psychosomatik, Suchtbehandlung, Neurologie und Orthopädie. Sie erbringen die gleichen Leistungen wie zugelassene Krankenhäuser, da sie medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen unter den gleichen ärztlich-therapeutischen Methoden durchführen.

Wie rechnen diese Krankenhäuser ihre Leistungen ab?

Privatkliniken nach § 30 GewO (auch "reine" Privatkliniken) rechnen ihre Leistungen anders ab als öffentlich-rechtliche oder nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser aus mehreren Gründen:

  • Investitionszuschüsse: Reine Private Kliniken erhalten keine staatlichen Investitionszuschüsse. Öffentliche Krankenhäuser und solche, die nach § 108 SGB V zugelassen sind, können hingegen auf solche Zuschüsse zurückgreifen.
     
  • Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen: Reine Private Kliniken haben nicht die Möglichkeit, ihre Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Stattdessen müssen sie ihre Kosten über die Pflegesätze und direkte Abrechnungen mit den Patienten oder deren privaten Versicherungen decken.
     
  • Finanzierung: Reine Private Krankenhäuser finanzieren ihre Betriebs- und Investitionskosten rein monistisch, das heißt, sie müssen alle Kosten aus den Einnahmen durch die erbrachten Leistungen decken.

Welche Folgen hätte es, wenn es diese Kliniken nicht mehr geben würde?

Würde es in Deutschland keine "reinen" Privatkliniken mehr geben, hätte dies mehrere Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung:

  • Längere Wartezeiten: Privatkliniken nach § 30 GewO bieten oft schnellere Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere für spezialisierte Eingriffe. Ohne diese Option könnten die Wartezeiten in öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäusern länger werden.
     
  • Eingeschränkte spezialisierte Versorgung: Viele dieser Privatkliniken sind auf bestimmte medizinische Fachgebiete spezialisiert und bieten hochspezialisierte Behandlungen an. Das Fehlen dieser Einrichtungen könnte die Verfügbarkeit solcher spezialisierten Leistungen einschränken.
     
  • Weniger Wettbewerb und Innovation: Der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Kliniken fördert Innovationen und Effizienzsteigerungen im Gesundheitswesen. Ohne Privatkliniken könnte dieser Wettbewerb fehlen, was möglicherweise zu weniger Innovationen und Effizienz führen könnte.
     
  • Höhere finanzielle Belastung: Privatkliniken nach § 30 GewO entlasten das öffentliche Gesundheitssystem finanziell, da sie einen Teil der Patientenversorgung übernehmen. Ohne diese Entlastung könnten die Kosten für das öffentliche Gesundheitssystem steigen.
     
  • Eingeschränkte Patientenwahl: "Reine" Privatkliniken bieten Patienten mehr Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Art und Weise, wie und wo sie behandelt werden möchten. Ohne diese Wahlmöglichkeiten könnten Patienten weniger Einfluss auf ihre eigene Gesundheitsversorgung haben.