Mindestmengen 2024 führen zu einer deutlichen Konzentration

Aktualisierte Übersicht

Das Verfahren zur Festlegung von Mindestmengen gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist in der Verfahrensordnung des G-BA verbindlich festgelegt. Seit 1. Januar 2018 gilt die überarbeiteten Mindestmengenregelungen des G-BA (Mm-R). Sie legt für ausgewählte planbare Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, jährliche Mindestmengen je Standort eines Krankenhauses fest.

Kliniken, die Eingriffe durchführen wollen, die unter die Mindestmengen-Regelung fallen, müssen den Krankenkassen auf Landesebene ihre Fallzahl der vergangenen eineinhalb Jahren mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Grundlage über die Erlaubnis.

Mindestmengen-Regelungen des G-BA für das Jahr 2024

Die Mindestmengen-Regelungen des G-BA sehen im Jahr 2024 für neun planbare Leistungen Mindestmengen vor. Festlegungen für weitere Leistungsbereiche folgen in den kommenden Jahren. Bereits beschlossen ist eine Mindestmenge von 10 Operationen pro Jahr für Herztransplantationen vom Jahr 2026 an. 

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Konzentration auf Standorte

Insbesondere die Anhebung der Mindestmenge für komplexe Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus) von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr wird 2024 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung führen. Die Zahl der Klinik-Standorte, die diesen Eingriff durchführen dürfen, sank bereits im letzten Jahr um ein Drittel. Sie 2024 nochmals um ein Viertel - von 147 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP auf 111 Abteilungen.

Bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) müssen 46 Standorte aus der Versorgung ausscheiden - ein Minus von 11 Prozent. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht, für die sich die Mindestmenge im kommenden Jahr von 20 auf 25 Fälle jährlich erhöht, werden es 13 Standorte weniger sein als in diesem Jahr - allerdings nur, wenn die zuständigen Länder in den nächsten Wochen keine Ausnahmeregelungen erteilen.

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Transparenzliste

 

Im Jahr 2024 dürfen 1.075 Kliniken Mindestmengen-relevante Eingriffe vornehmen. Die aktuellen Fallzahlen hat die AOK in der Mindestmengen-Transparenzkarte 2024  veröffentlicht.

Bewertung von Mindestmengen

Vom G-BA vorgegebene Mindestmengenregelungen für besonders komplexe und risikobehaftete Krankenhausleistungen sind dort sinnvoll, wo sie zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen. Sie dürfen aber nicht zu Strukturbereinigungszwecken missbraucht werden und Krankenhäuser von der Versorgung ausschließen, die trotz Unterschreitens der Mindestmenge hervorragende Qualität erbringen. Dies gilt besonders in solchen Fällen, in denen diese Häuser zur Sicherstellung der Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, gebraucht werden.