Rettungsschirme für Krankenhäuser und Rehakliniken
Finanzhilfen
Der Bundestag hat mehrere für die Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wichtige Regelungen und Gesetze verabschiedet, zu denen die Selbstverwaltungspartner Vereinbarungen getroffen haben.
Die Gesetze regeln subsidiäre Ausgleichsansprüche für leerstehende Betten/Plätze, die sofort gezahlt werden, aber gegebenenfalls nach der Krise zum Teil zurückerstattet werden müssen. - Es ist fraglich, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Existenz der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen dauerhaft sicherzustellen.
BAS als Auszahlungsstelle
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) leistet aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds Ausgleichszahlungen für verschiedene Gruppen von Leistungserbringern im Gesundheitswesen. - Ausnahme: Die für Einnahmeausfälle der Krankenhäuser geleisteten Mittel werden vom Bund getragen.
Ausgleichszahlungen
Im Wesentlichen handelt es sich um Ausgleichzahlungen für ...
Zum Anzeigen des externen Inhalts benötigen wir Ihre Einwilligung zum Setzen von Cookies.