Rettungsschirme für Krankenhäuser und Rehakliniken

Finanzhilfen

Der Bundestag hat mehrere für die Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wichtige Regelungen und Gesetze verabschiedet, zu denen die Selbstverwaltungspartner Vereinbarungen getroffen haben.

Die Gesetze regeln subsidiäre Ausgleichsansprüche für leerstehende Betten/Plätze, die sofort gezahlt werden, aber gegebenenfalls nach der Krise zum Teil zurückerstattet werden müssen. - Es ist fraglich, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Existenz der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen dauerhaft sicherzustellen.

BAS als Auszahlungsstelle

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) leistet aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds Ausgleichszahlungen für verschiedene Gruppen von Leistungserbringern im Gesundheitswesen. - Ausnahme: Die für Einnahmeausfälle der Krankenhäuser geleisteten Mittel werden vom Bund getragen.

Ausgleichszahlungen

Im Wesentlichen handelt es sich um Ausgleichzahlungen für ...

  • Einnahmeausfälle von Krankenhäusern aufgrund verschobener oder ausgesetzter planbarer Operationen und Behandlungen
  • Einnahmeausfälle von Rehakliniken und Einrichtungen des Müttergenesungswerkes
  • die Bereitstellung zusätzlicher intensivmedizinischer Betten
  • Einnahmeausfälle bei Heilmittelerbringern
  • Testungen auf Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
  • Schutzmasken und Schutzimpfungen
  • Pflegebonus

Zum Anzeigen des externen Inhalts benötigen wir Ihre Einwilligung zum Setzen von Cookies.