Rehabilitation Begriff

Definition in fünf Sätzen

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) hat eine eigene Definition für den Begriff "Rehabilitation" erarbeitet.

Die Reha-Definition der DVfR lautet

  1. Rehabilitation fördert Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen.
  2. Ziel ist die Stärkung von körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten sowie die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen.
  3. Sie umfasst medizinische, therapeutische, pflegerische, soziale, berufliche, pädagogische oder technische Angebote einschließlich der Anpassung des persönlichen Umfelds.
  4. Rehabilitation ist ein individuell an Teilhabezielen orientierter und geplanter, multiprofessioneller und interdisziplinärer Prozess.
  5. Sie achtet das Recht auf Selbstbestimmung.

Erläuterungen der DVfR

In der Diskussion wurde schnell deutlich, dass sich der Begriff „Rehabilitation“ nicht in einem einzigen Satz angemessen definieren lässt. Deshalb umfasst die Definition nun fünf Sätze, die verschiedene Aspekte beleuchten.

Der erste Satz beschreibt, wer von Rehabilitation betroffen ist: alle Menschen mit einer bestehenden oder chronischen Behinderung – unabhängig davon, ob sie als „schwerbehindert“ anerkannt sind. Dazu zählen auch die Mehrheit der chronisch kranken Menschen sowie beispielsweise pflegebedürftige Personen, für die Rehabilitation eine wichtige Rolle spielt.

Im zweiten Satz wird das Ziel der Rehabilitation formuliert. Es geht darum, Fähigkeiten zu stärken, Selbstbestimmung zu fördern und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. § 1 SGB IX nennt Selbstbestimmung sowie volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe als zentrale Ziele der Leistungen zur Teilhabe.

Der dritte Satz macht deutlich, was Rehabilitation umfasst: Zum einen ein breites Spektrum an Leistungsangeboten, zum anderen die Förderung unterstützender und die Verringerung hemmender Kontextfaktoren – also die Anpassung des Umfelds der betroffenen Person. Damit orientiert sich die Definition auch an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Im vierten Satz werden zentrale Merkmale des Rehabilitationsprozesses hervorgehoben: Er richtet sich an den individuellen Rehabilitations- und Teilhabezielen aus und beruht auf dem Zusammenspiel verschiedener Disziplinen und Berufsgruppen.

Der fünfte Satz betont schließlich die Bedeutung der Selbstbestimmung nicht nur als Ziel, sondern auch als wesentlichen Bestandteil der Durchführung von Rehabilitation.

Anmerkungen

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs Rehabilitation existiert nicht. Die DVfR hat daher unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen sowie ausgewiesener Reha-Expertinnen und -Experten eine eigene Definition erarbeitet.

Die DVfR vereint Akteure aus den Bereichen Rehabilitation und Teilhabe: Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Experten sowie Berufs- und Fachverbände. Gemeinsam mit Partnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich die Mitglieder der DVfR in einem interdisziplinären, sektorenübergreifenden und konsensorientierten Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation und selbstbestimmter Teilhabe.

Veröffentlichung

Die Reha-Definition der DVfR wurde auf der Webseite veröffentlicht und ist unter dem Link www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/reha-definition-der-dvfr/ abrufbar.