Sicherstellungszuschlag

121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser erhalten im Jahr 2025 einen Sicherstellungszuschlag

Bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten einen finanziellen Zuschlag zur Sicherstellung der Versorgung. 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser erhalten im Jahr 2025 eine pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). In Schleswig-Holstein fließen zusätzlich 4,75 Millionen Euro in die Krankenhausfinanzierung.

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Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der Fachabteilungen ab. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 500.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 250.000 Euro dazu. Gesetzlich vorgegeben sind somit je Haus zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro.

Jährlich einigen sich GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und PKV-Verband auf eine Liste förderfähiger Krankenhäuser. Berücksichtigt werden können Kliniken mit Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie sowie der Stufe der Basisnotfallversorgung (G-BA). Auch Kliniken mit Geburtshilfe oder einer Pädiatrie können in den Genuss des Zuschlags kommen. Der Sicherstellungszuschlag wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben.

Trotz dieser pauschalen Zuschläge konnten einige Kliniken, Geburtsabteilungen und Pädiatrien ihren Betrieb nicht weiter aufrechterhalten. Dies erklärt, warum in diesem Jahr weniger Standorte gefördert werden als zuvor.