128 bedarfsnotwendige Krankenhäuser erhalten im Jahr 2027 einen Sicherstellungszuschlag
Bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten einen finanziellen Zuschlag zur Sicherstellung der Versorgung. Im Jahr 2027 erhalten 128 bedarfsnotwendige Krankenhäuser eine pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von insgesamt 79,25 Millionen Euro. In Schleswig-Holstein profitieren 8 Krankenhäuser von einem Zuschlag in Höhe von 4,75 Millionen Euro.
Zum Anzeigen des externen Inhalts benötigen wir Ihre Einwilligung zum Setzen von Cookies
Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der Fachabteilungen ab. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 500.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 250.000 Euro dazu. Gesetzlich vorgegeben sind somit je Haus zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro.
Jährlich einigen sich GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und PKV-Verband auf eine Liste förderfähiger Krankenhäuser. Berücksichtigt werden können Kliniken mit Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie sowie der Stufe der Basisnotfallversorgung (G-BA). - Seit dem Jahr 2025 können Zuschläge auch dann gezahlt werden, wenn das Krankenhaus nicht die Anforderungen an die Notfallversorgung erfüllt.
Auch Kliniken mit Geburtshilfe oder einer Pädiatrie können in den Genuss des Zuschlags kommen. Der Sicherstellungszuschlag wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben.
Zu wenige ländliche Kliniken erhalten Sicherstellungszuschläge
Trotz dieser pauschalen Zuschläge konnten einige Kliniken, Geburtsabteilungen und Pädiatrien ihren Betrieb nicht weiter aufrechterhalten. Denn die Zuschläge sind unzureichend, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Zudem sind die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses teilweise so restriktiv, dass viele dringend benötigte Krankenhäuser nicht von den Zuschlägen profitieren, obwohl sie es sollten. Trotz des gescheiterten Vorhaltefinanzierungskonzepts des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach bleiben Sicherstellungszuschläge ein wirksames Mittel, um die Versorgung im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten – vorausgesetzt, sie werden angemessen ausgezahlt.