"Was ursprünglich als rote Linie gedacht war und von daher grundsätzlich zu unterstützen ist, verkommt zunehmend zum Bürokratie- und Organisationsmonster", wird Mai von der Pflegekammer zitiert.
Mai plädiert daher weiterhin für die Entwicklung wissenschaftlich fundierter Personalbemessungsinstrumente, die sich konkret am Bedarf der einzelnen Pflegeempfänger in den jeweiligen Einrichtungen und Kliniken orientieren. Sie hätten eine durchaus größere Wirkung als die Beibehaltung der Pflegepersonaluntergrenzen.
Was uns klar sein muss ist jedoch, dass die besten Instrumente oder Regelungen uns nicht weiterhelfen, wenn es uns nicht gelingt, in den nächsten Jahren nachhaltig mehr fachlich hochqualifiziertes Personal in den Pflegeberuf zu bekommen.
Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Weiterhin müsse es darum gehen, die sich zuspitzende Leistungsdynamik in allen Versorgungsbereichen zu überwinden. "Gesundheit und Pflege kosten zwar viel Geld, eine Orientierung an ökonomischer Gleichmacherei sollte jedoch nicht erfolgen“, so der Kammerpräsident.
Was gilt vom Jahr 2022 an?
Das Bundesgesundheitsministerium will die Pflegepersonaluntergrenzen ausweiten. Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung. Demnach sollen ab dem 1. Januar 2022 erstmalig Untergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe gelten.