20 Millionen Patienten jährlich

Krankenhausplanung und -finanzierung

Die Bundesländer erstellten zur bedarfsgerechten Versorgung von derzeit 20 Millionen Patienten jährlich mit Krankenhausleistungen einen Krankenhausplan und entscheiden damit über die Anzahl der erforderlichen Krankenhäuser und Betten. Die Krankenhausplanung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich durchgeführt. Ist ein Krankenhaus in einen Landeskrankenhausplan aufgenommen, so ist damit der Rechtsanspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den zuständigen Verbänden der Krankenkassen verbunden.

Duale Finanzierung

Die wirtschaftliche Sicherung der Plankrankenhäuser erfolgt durch die duale Finanzierung:

  • Die Bundesländer sind für die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen zuständig (Krankenhausbau,  Erstausstattung der Krankenhäuser, Neubeschaffung von Anlagegütern usw.). Die Finanzierung durch den Staat ist Ausdruck der verbreiteten Auffassung, dass die Gewährleistung ausreichender Versorgungskapazitäten eine öffentliche Aufgabe darstellt.
  • Die Krankenkassen tragen die laufenden Betriebskosten eines Krankenhauses, also diejenigen Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung entstehen. Die Finanzierung der laufenden Kosten erfolgte bis Mitte der 1990er-Jahre über tagesgleiche Pflegesätze. Ab dem Jahr 2004 wurde dieses System schrittweise in ein ausschließlich über diagnosebezogene Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups – DRGs) finanziertes System überführt.