Landesbasisfallwerte 2026 stehen fest

Vergütung von Krankenhausleistungen - Landesbasisfallwerte

Seit 2010 rechnen alle allgemeinen Krankenhäuser eines Bundeslandes ihre Leistungen zu einem landeseinheitlichen Preis, dem Landesbasisfallwert, ab.

Für Schleswig-Holstein beträgt der Landesbasisfallwert im Jahr 2026 genau 4.561,00 Euro und liegt damit um 175,63 Euro über dem Vorjahreswert.

Schleswig-Holstein bewegt sich damit auf dem gleichen Niveau wie Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Rheinland-Pfalz liegt mit 4.680,62 Euro deutlich darüber. Der bundeseinheitliche Basisfallwert beträgt 4.570,64 Euro.

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Das DRG-System

Eingruppierung in die DRG-Fallpauschale

Die Eingruppierung in die DRG-Fallpauschale richtet sich nach der Krankheitsart (Diagnose), dem Schweregrad der Erkrankung sowie den erbrachten Leistungen (Operationen und Prozeduren).

Bei Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen sind die Vergütungen niedriger als bei schweren, aufwändig zu behandelnden Fällen. Der unterschiedliche Behandlungsaufwand wird durch Bewertungsrelationen dargestellt. Grundsätzlich berechnet sich der Preis einer Fallpauschale durch die Multiplikation der Bewertungsrelation der jeweiligen DRG mit dem Landesbasisfallwert. Pro Krankenhausaufenthalt kann nur eine DRG abgerechnet werden.

Die Fallpauschale umfasst die Vergütung für eine definierte Erkrankung und deren Behandlung innerhalb einer bestimmten Verweildauer-Bandbreite. Innerhalb dieser Bandbreite wird dieselbe Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer gezahlt. Eine Über- oder Unterschreitung der Verweildauer-Bandbreite wird durch Vergütungszuschläge oder -abschläge ausgeglichen.

DRG-Kalkulation

Die DRG-Kalkulation basiert auf Daten aller Krankenhäuser sowie ergänzend auf Ist-Kostendaten aus einer freiwilligen Stichprobe von Krankenhäusern.

Seit dem 1. Januar 2020 sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen werden seitdem unabhängig von den Fallpauschalen über den Pflegeerlöskatalog vergütet.