Investitionsfinanzierung

Investitionslücke von mehr als 3 Milliarden Euro

Eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung ist nur mit zeitgerechter apparativer und baulicher Ausstattung möglich. Sie erfordert beständige sowie hohe Investitionen in die Infrastruktur wie zum Beispiel in Gebäude, Medizintechnik und Digitalisierung. Seit Jahren werden die Länder zur auskömmlichen Finanzierung der Investitionen der Krankenhäuser nicht mehr gerecht.

Der Investitionsbedarf der Kliniken im Jahr 2020 betrug mehr als 6 Milliarden Euro. Den notwendigen Investitionen steht eine Investitionsförderung der Länder in Höhe von rund 3 Milliarden Euro gegenüber. Die auf Ländermitteln basierende Investitionsquote der Krankenhäuser beträgt gegenwärtig nur rund 3 Prozent, während die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote bei über 20 Prozent liegt. Jährlich besteht eine Investitionskostenlücke von mehr als 3 Milliarden Euro.

Investitionsfinanzierung - Bundesländer in der Pflicht

Die Bundesländer müssen ihre Verantwortung in der Investitionsfinanzierung endlich übernehmen. Dafür muss in jedem Land das vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) berechnete landesspezifische Investitionsvolumen erreicht werden. Andernfalls werden Krankenhäuser weiterhin gezwungen sein, Mängelverwaltung zu praktizieren. Für ihre Investitionsfähigkeit werden sie beispielsweise bei Sach- und Betriebskosten in den Bereichen Personal und Medizinprodukte auch widersinnige Einsparungen realisieren.

Wenn Bundesländer so auch Schleswig-Holstein ihre Verantwortung nicht übernehmen, ist eine bundesweite Initiative dafür erforderlich. Ein denkbarer Ansatz: Die Investitionsmittel für die Krankenhäuser werden in gleichen Teilen vom Land, von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie vom Bund zur Verfügung gestellt. In eine auskömmliche Investitionsfinanzierung müssen auch die zusätzlichen Mehrkosten einer Digitalisierungsoffensive im Krankenhaus eingerechnet werden.