Investitionsfinanzierung
Investitionslücke von mehr als 3 Milliarden Euro
Eine hochwertige und patientenorientierte Krankenhausbehandlung setzt moderne apparative und bauliche Ausstattung voraus. Dafür sind beständige und hohe Finanzmittel für die Infrastruktur nötig – etwa für Gebäude, Medizintechnik und Digitalisierung. Seit Jahren erfüllen die Länder die auskömmliche Finanzierung der Krankenhausinvestitionen nicht mehr.
Der Investitionsbedarf der Kliniken lag im Jahr 2020 bei über 6 Milliarden Euro. Dem stehen Investitionsförderungen der Länder von rund 3 Milliarden Euro gegenüber. Die auf Ländermitteln basierende Investitionsquote der Krankenhäuser beträgt aktuell nur etwa 3 Prozent, während die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote über 20 Prozent liegt. So entsteht jährlich eine Finanzierungslücke von mehr als 3 Milliarden Euro.
Investitionsfinanzierung - Bundesländer in der Pflicht
Die Bundesländer müssen endlich ihrer Verantwortung bei der Investitionsfinanzierung nachkommen. Jedes Land sollte das vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) berechnete landesspezifische Investitionsvolumen erreichen. Andernfalls bleiben Krankenhäuser gezwungen, Mängelverwaltung zu betreiben. Um ihre Investitionsfähigkeit zu erhalten, müssen sie sonst auch bei Sach- und Betriebskosten in Bereichen wie Personal und Medizinprodukten widersinnige Einsparungen vornehmen.
Wenn die Bundesländer, darunter auch Schleswig-Holstein, ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, ist eine bundesweite Initiative nötig. Ein möglicher Ansatz: Die Investitionsmittel für Krankenhäuser werden je zu gleichen Teilen vom Land, von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie vom Bund bereitgestellt. Dabei müssen auch die zusätzlichen Mehrkosten einer Digitalisierungsoffensive im Krankenhaus berücksichtigt werden.

