Bundesländer finanzieren nur etwa die Hälfte des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser
Investitionslücke von 3 Milliarden Euro
Eine hochwertige und patientenorientierte Krankenhausbehandlung setzt moderne apparative und bauliche Ausstattung voraus. Dafür sind beständige und hohe Finanzmittel für die Infrastruktur nötig – etwa für Gebäude, Medizintechnik und Digitalisierung. Seit Jahren erfüllen die Länder die auskömmliche Finanzierung der Krankenhausinvestitionen nicht mehr.
Der Investitionsbedarf der Kliniken liegt bei rund 7 Milliarden Euro. Dem stehen Investitionsförderungen der Länder von knapp 4 Milliarden Euro gegenüber. Der Berechnung liegt eine Quote von 7 bis 9 Prozent für Bestandsinvestitionen zu Grunde, die Expertinnen und Experten einer Regierungskommission empfehlen. Tatsächlich übernehmen die Bundesländer, ähnlich wie in den Vorjahren, nur etwa die Hälfte der Investitionskosten.
Bundesländer in der Pflicht
Die Bundesländer müssen endlich ihrer Verantwortung bei der Investitionsfinanzierung nachkommen. Jedes Land sollte das vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) berechnete landesspezifische Investitionsvolumen erreichen. Andernfalls bleiben Krankenhäuser gezwungen, Mängelverwaltung zu betreiben. Um ihre Investitionsfähigkeit zu erhalten, müssen sie sonst auch bei Sach- und Betriebskosten in Bereichen wie Personal und Medizinprodukten widersinnige Einsparungen vornehmen.
Wenn die Bundesländer, darunter auch Schleswig-Holstein, ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, ist eine bundesweite Initiative nötig. Ein möglicher Ansatz: Die Investitionsmittel für Krankenhäuser werden je zu gleichen Teilen vom Land, von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie vom Bund bereitgestellt. Dabei müssen auch die zusätzlichen Mehrkosten einer Digitalisierungsoffensive im Krankenhaus berücksichtigt werden.
Hintergrund - Investitionsbewertungsrelationen
Seit 2014 steht den Bundesländern mit den sogenannten Investitionsbewertungsrelationen ein Instrument zur Verfügung, um Investitionsmittel fair und leistungsorientiert an Krankenhäuser zu verteilen. Sie zeigen auf, wie hoch der Investitionsbedarf für einen bestimmten Behandlungsfall im Krankenhaus ist. Je komplexer ein Eingriff, desto höher ist die Bewertungsrelation. So lässt sich der Investitionsbedarf für jedes Krankenhaus präzise bestimmen.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) berechnet die Relationen und veröffentlicht jährlich einen aktualisierten Katalog. Die Bundesländer entscheiden jedoch eigenständig, ob sie den Katalog zur Kalkulation ihrer Investitionsmittel nutzen möchten. Aktuell nutzen lediglich Berlin, Hessen und Bremen diesen Katalog.