Der Rettungsschirm in seiner jetzigen Form lief noch bis Ende Mai. Für Krankenhäuser sieht er unter anderem einen Ganzjahresausgleich vor, für den 98 Prozent der Erlöse des Jahres 2019 als Maßstab herangezogen werden. 85 Prozent der von den Krankenhäusern erhaltenen Ausgleichszahlungen werden dabei in die Erlöse des Jahres 2021 eingerechnet. 85 Prozent des Erlösrückgangs werden schließlich refinanziert.
Ein solcher Ganzjahresausgleich fehlt jedoch für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisiert diese Entscheidung.
Das hastige Ende des Rettungsschirms trifft die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen besonders hart, kritisiert Katharina Nebel, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK). Bei diesen liege die aktuelle Belegung nach aktuellen Umfragen unter den BDPK-Mitgliedskliniken teilweise unter 70 Prozent.
Gleichzeitig würden die Ausfälle und Mehrkosten nach den bisherigen Regelungen höchstens zu 50 Prozent ausgeglichen. Wenn diese Hilfen jetzt auch noch wegfielen, müssten viele Reha- und Vorsorgeeinrichtungen ihren Betrieb wohl einstellen, so die BDPK-Präsidentin.
Dr. Nebel: „Auch die Kliniken wollen statt Leerstandspauschalen lieber Patienten behandeln. Den Rettungsschirm benötigen sie aber weiterhin dringend, um in Zeiten unverschuldeter Belegungseinbrüche ihre wirtschaftliche Grundlage nicht gänzlich zu verlieren. Das BMG riskiert doch nichts, wenn der Schirm verlängert wird, denn wenn die vom Ministerium erwartete Entwicklung eintritt, kommen die Patienten wieder und es müssen keine Ausfälle mehr kompensiert werden.“
Das BMG begründet seine Entscheidung zur befristeten Verlängerung mit zurückgehenden Infektionszahlen. Zwar liege die Anzahl gemeldeter intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Fälle (Stand 28. Mai) bei 2.702 und damit weiterhin nahezu so hoch wie bei der ersten Infektionswelle am 18. April 2020 – allerdings wirkten sich die zurückgehenden Infektionszahlen erst mit Verzögerung auf die Zahl der Intensivbehandlungen aus. Eine Verlängerung des Rettungsschirms über den 15. Juni hinaus halte das Ministerium nach derzeitigem Stand für nicht erforderlich.