Reha: COVID-19 zeigt Möglichkeiten für Einsparungen bei Schlaganfallversorgung

Ein Fünftel aller Reha-Maßnahmen werden als Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhauaufenthalt durchgeführt. Ihr Beginn verzögert sich jedoch häufig, weil Krankenkassen zunächst eine Beantragung der Reha verlangen. Ein Verzicht auf das Antragsverfahren würde die stationäre Gesamtverweildauer verkürzen.

COVID-19 zeigt Möglichkeiten für höhere Erfolge von Rehabilitationsmaßnahmen

Rehamaßnahme

Zu diesem Ergebnis kommen Bettina Studer und Co-Autoren in ihrer Studie zur Aussetzung des Antragsverfahrens für Anschlussrehabilitation während der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020. Sie nutzten das befristet geänderte Bewilligungsverfahren um zu untersuchen, welche Auswirkungen sich auf die Gesamtbehandlungsdauer und -ergebnisse ergeben.

Dazu analysierten sie die Daten von Patienten aus 4 Neurorehabilitationskliniken während des ausgesetzten Bewilligungsvorbehalts und verglichen sie mit den Daten von Patienten aus der Zeit davor. Häufigste Hauptdiagnose war ein Schlaganfall.

Primäre Ergebnisvariablen waren Latenz zwischen Akutereignis und Beginn der Anschluss-Reha sowie funktionelle Erholung während der Reha. Sekundäre Ergebnisvariablen umfassten Verweildauer in stationärer Rehabilitation und schwere Komplikationen.

Kürzer im Krankenhaus und gleichlang in Rehabilitationsklinik

Zusammenfassend zeigte sich, dass der Verzicht auf Reha-Antragsverfahren die stationäre Gesamtverweildauer um 7 bis 14 Tage verkürzt, während sie in Rehabilitationskliniken gleich lang blieb.

Die Komplikationsrate während der Reha war nicht erhöht. Stattdessen wurde bei den schwer betroffenen Patienten eine bessere Funktionserholung beobachtet. Einen Grund dafür sehen die Autoren in der früher einsetzenden Mobilisation der Patienten.

Hohes Einsparpotential

Die Daten bestätigen nach Ansicht der Autoren die Vermutung des Gesundheitsministeriums, dass ein Verzicht auf das Antragsverfahren „nicht zwingend erforderliche“ Belegungen von Krankenhausbetten vermeiden kann.

Angesichts von circa 150 000 neurologischen Anschlussrehabilitationen in Deutschland zeige die Erhebung, dass die Abschaffung des Bewilligungsverfahrens allein in der Neurologie pro Jahr bis zu 1,5 Millionen Krankenhaustage und damit über eine Milliarde Euro Kosten einsparen könnte.

Möglich sei die Abschaffung des verzögerungsträchtigen Antragsverfahren, da die Kriterien für eine Reha gesetzlich festgelegt seien. Sie könnten von Klinikärzten problemlos angewendet und von Kostenträgern im Nachgang
leicht überprüft werden.

Der Beitrag "COVID-19 zeigt Möglichkeiten für bessere Schlaganfallversorgung" erschien online am 28. 4. 2021 (online first) auf www.aerzteblatt.de

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