Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) verständigt. Die Voraussetzungen für die Ausweitung der Sicherstellungszuschläge hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Anfang Oktober des Jahres festgelegt.
Bereits bisher können ländliche Kliniken eine pauschale Förderung erhalten, wenn sie eine Fachabteilung für innere Medizin und Chirurgie oder für Geburtshilfe haben. Neu hinzu kommen ab 1. Januar Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin.
Insgesamt werden im kommenden Jahr 140 Kliniken mit 68,4 Millionen Euro gefördert. Gegenüber der Liste mit Stand 30.06.2020 sind das 19 Krankenhäuser mehr. Für Schleswig-Holstein weist die Liste insgesamt 9 Klinkstandorte aus.
Wer ein oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vorhält, erhält 400.000 Euro Pauschalförderung. Für jede weitere bedarfsnotwendige Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu. Ein Krankenhaus, dass sicherstellungsrelevante Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie, Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe und eine Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin vorhält, hat demnach im nächsten Jahr einen Anspruch auf 800.000 Euro.
Grundlage für die Erstellung der Liste sind die im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Sicherstellungszuschlägen definierten Kriterien wie ein geringer Versorgungsbedarf und das daraus dem Krankenhaus enststehende Defizit, die Notwendigkeit der Vorhaltung der Fachabteilung sowie die Erreichbarkeit eines anderen geeigneten Krankenhauses.