Reha-Budget reicht nicht aus

Die Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe in der Rentenversicherung sind durch ein festgelegtes Reha-Budget begrenzt. Dieses Budget orientiert sich jedoch nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern wird jährlich anhand der erwarteten Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter pro Arbeitnehmer neu festgesetzt.

Das ist problematisch, denn in einer Gesellschaft, in der die Menschen immer länger arbeiten, müssen die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ausreichend und bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Ein gedeckeltes Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung (DRV), das seit 2018 sogar sinkt, verhindert dies jedoch.

Es ist daher dringend notwendig, das Reha-Budget abzuschaffen oder zumindest an den tatsächlichen Bedürfnissen auszurichten, um die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Die Abbildung deutet darauf hin, dass die Ausgaben für Rehabilitationsleistungen am Budget ausgerichtet sind. Nachdem das Budget 2012 leicht überschritten wurde, sanken die Ausgaben 2013 kurzzeitig, stiegen jedoch in den Folgejahren wieder an. Rehabilitationsleistungen sollten bedarfsorientiert und nicht budgetabhängig erbracht werden.

Ein weiterhin großes Problem ist die steigende Zahl der Erwerbsminderungsrentner. Im Jahr 2017 hatten nur etwa die Hälfte der Antragsteller in den fünf Jahren vor der Antragstellung eine Rehabilitationsleistung erhalten. Die Rückkehr in den Beruf gelingt Beziehern von Erwerbsminderungsrenten nur selten. Diese Menschen müssen frühzeitig Rehabilitationsleistungen erhalten, um im Erwerbsleben zu bleiben. Die von der Großen Koalition eingesetzte Rentenkommission wird auch untersuchen, wie Beschäftigte länger im Erwerbsleben gehalten werden können.