Notfallversorgung
Weiterentwicklung der Notfallversorgung - Kernbereiche korrigieren
Die Reform der Notfallversorgung muss zu einer Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung führen. Die vorliegenden Regelungsinhalte sind dafür jedoch keine geeignete Grundlage, kritisiert der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) in seiner Stellungnahme.
Bereits vergangenes Jahr hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Diskussionsentwurf zur Notfallversorgung vorgelegt. Mit dem Referentenentwurf vom 10.01.2020 soll nun die Umsetzung folgen. Zentrales Ziel des Gesetzes ist es, eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Notfallambulanzen durch Patienten zu fördern und die regional sehr unterschiedlich entwickelten Notdienststrukturen in ein verbindliches System der integrierten Notfallversorgung zu überführen.
Die Politik reagiert damit auf die Schwierigkeiten in der ambulanten Notfallversorgung. Seit Jahren suchen viele Personen die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf (insgesamt elf Millionen Menschen jährlich), obwohl sie innerhalb der ambulanten Notfallversorgung besser versorgt wären. Für Krankenhäuser stellt dies eine hohe personelle und auch finanzielle Belastung dar.
Die Strukturen und die Finanzierung der Notfallversorgung müssen reformiert werden, daran besteht kein Zweifel. Die Regelungen im Anfang des Jahres vorlegten Gesetzesentwurf führen nach Auffassung der privaten Klinikträger letztlich jedoch dazu, die Qualität und die Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung zu verschlechtern.
Kernforderungen des BDPK sind:
- Integrierte Notfallzentren (INZ) müssen an allen Plankrankenhäusern, die an der Notfallversorgung teilnehmen, mindestens jedoch an allen Krankenhäusern der Basisnotfallstufe, eingerichtet werden
- kein 50 prozentiger Vergütungsabschlag für Krankenhäuser ohne INZ
- kein Aufbau von noch aufwändigeren Parallelstrukturen, sondern Übertragung der organisatorischen und fachlichen Zuständigkeit der INZs auf die Krankenhäuser
- keine G-BA-Anforderungen für die ambulante Notfallversorgung
Die vom BDPK geforderten Korrekturen an dem Entwurf zielen darauf, die Qualität und Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung in Deutschland zu verbessern und eine den Entwicklungen angemessene Reform der Notfallversorgung auf den Weg zu bringen. Private Krankenhausträger sind bereit, mehr Verantwortung bei der ambulanten Notfallversorgung zu übernehmen.
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