Vorschläge zur Neuordnung der Notfallversorgung

Reform der Notfallversorgung ist dringend geboten

Vielzahl von Experten beteiligt

In der letzten Legislaturperiode sind zwei Anläufe zur Neustrukturierung der Notfallversorgung gescheitert. Nun haben Experten aus dem Gesundheitswesen auf Einladung der Bertelsmann Stiftung einen Lösungsvorschlag vorgelegt.

An der gemeinsamen Suche nach einem Konsens waren Vertreter des Rettungsdienstes, der Kassenärztliche Vereinigung, der Krankenhäuser, der Krankenkassen sowie aus Behörden und Ministerien von Bund und Ländern beteiligt.

Sie alle haben nun gemeinsam einen Vorschlag für eine nach ihrer Einschätzung realistische und zeitnah umsetzbare Reform präsentiert.

 

Kernpunkte zur Neuorientierung der Notfallversorgung

  • Die Zugangsmöglichkeiten für Notfallpatientinnen und -patienten bleiben unverändert. Gleiches gilt für die grundlegenden Kompetenzen der beteiligten Dienste in der Notfallversorgung.
  • Es erfolgt eine Vereinheitlichung der Systeme und Prozeduren zur (Erst-)Einschätzung der Dringlichkeit und zur Weiterleitung des Notfalls in die jeweils beste Versorgungsform.
  • Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Nur solche Patientinnen und Patienten werden in ein Krankenhaus gebracht, die nach professioneller Einschätzung nicht (mehr) ambulant versorgt werden können.