Leistungsbezogener Corona-Zuschlag für Rehabilitationskliniken
Mehraufwände für Reha-Einrichtungen erfordern Zuschlag für Corona
Besonders in den Bereichen Personal- und Sachkosten, so hat die „aktiva“ ermittelt, kommt es zu coronabedingten Mehraufwänden, die nicht durch den derzeit vereinbarten Tagessatz abgebildet werden. - Wie hoch ein zeitweiser Corona-Zuschlag ausfallen müsste, wird im Gutachten simuliert.
Bereich Personal
Um die Reha so sicher wie nur möglich zu gestalten, besteht beim medizinischen Personal deutlicher Mehraufwand: Aufnahmegespräche verlängern sich, da das Infektionsrisiko evaluiert werden muss, Therapiegruppen verkleinern sich, auch Veranstaltungen wie Seminare und Vorträge können nur in kleineren Gruppen, dafür aber häufiger durchgeführt werden. All das führt zu Mehraufwand im Bereich Personal, genauso wie beispielsweise das Anlegen und Wechseln der Schutzausrüstung des Pflegepersonals, während es bei der Grundpflege unterstützt und mobilisiert.
So, wie das medizinische Personal, ist auch das Servicepersonal betroffen. Mahlzeiten können nur gestaffelt in kleineren Gruppen eingenommen werden, Speisen bereitet die Küche in einzelnen Portionen vor, da ein Buffet nicht mehr möglich ist. Und auch an der Pforte ist ein Mehraufwand festzustellen – zur Kontrolle und Registrierung von Besuchern bedarf es aufgrund der strengen Regelungen mehr Personal. Daneben besteht ein weiterer Mehraufwand an Personalkosten darin, dass Patientenzimmer und Gruppenräume in einer höheren Frequenz gereinigt und zusätzlich desinfiziert werden müssen.
Bereich Sachkosten
Neben den Personalkosten besteht der Mehraufwand auch in den Sachkosten. So müssen Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel beschafft werden, der Wäscheverbrauch ist deutlich höher und es kommen Kosten für bspw. die Labordiagnostik hinzu. Um den Betrieb hinsichtlich der Abstandsregelungen aufrechterhalten zu können, müssen die Einrichtungen ggf. Räumlichkeiten ausweiten.