Ambulante Operationen in Kliniken sind deutlich defizitär
Im Durchschnitt sind 34 Prozent der anfallenden Kosten nicht durch die Erlöse gedeckt. Damit zeigt sich dringender Handlungsbedarf bei der Vergütungsgestaltung in Krankenhäusern für Leistungen nach § 115b SGB V.
Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), die die Kosten und Erlöse für ausgewählte Leistungen vergleicht. Dazu wurde aus 14 Leistungsbereichen des Kataloges für ambulant durchführbare Leistungen (AOP) der jeweils fallstärkste Eingriff ausgewählt. Bundesweit haben 45 Krankenhäuser Kosten- und Erlösdaten zu rund 18.500 Fällen geliefert (4 Prozent der Krankenhäuser, die Leistungen gem. § 115b SGB V erbringen).
Im Ergebnis stellt die Studie fest, dass strukturelle Rahmenbedingungen ambulanter Operationen im Krankenhausumfeld durch die anzuwendende Gebührenordnung (EBM) als auch durch die derzeitigen im AOP-Vertrag festgelegten Ausgestaltungen des § 115b SGB V nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dazu zählen z.B. im Krankenhausbereich deutlich höhere Personalkosten, vollkommen andere Personalqualifikationen im ambulanten Krankenhausumfeld sowie eine nicht sachgerechte Vergütung der Sachkosten, die überdies noch mit einem Selbstbehalt einhergeht, den die Krankenhäuser eigenständig tragen müssen. Damit ist die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus systematisch benachteiligt.