Telematik in der Reha: Kliniken sind keine Arztpraxen

Im März 2021 gehen die Verhandlungen über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in der Reha in die zweite Runde. Nach den Vorstellungen der Kassen und der Rentenversicherung sollen die Kosten der Kliniken für Ausstattung und Betrieb der TI ähnlich finanziert werden wie für Arztpraxen.

Telematik: Streit um Kosten der Digitalisierung in Rehakliniken

Dies sieht der vom GKV-Spitzenverband (GKV) und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV)  Anfang des Jahres vorgelegte Entwurf einer Vergütungsvereinbarung vor. Demnach soll eine Hardware-Ausstattung „der niedrigsten Kategorie“ bezahlt und die laufenden Kosten „gemäß BMV-Ä“ quartalsweise abgerechnet werden. Diese Ausrichtung ist aus Sicht der Reha-Leistungserbringer weit entfernt von der Realität und den Erfordernissen der Reha-Einrichtungen.

Arztpraxen erhalten derzeit von den Kassen eine Pauschale für die Erstausstattung in Höhe von jeweils 1.549 Euro, größere Praxen weitere 535 Euro. Zusätzlich gibt es eine Startpauschale von 900 Euro für Software-Updates, die Installation der Technik sowie den Zusatzaufwand der Praxen in der Startphase. Dagegen betragen die Kosten für die Erstausstattung einer Reha-Klinik nach vorliegenden Kostenschätzungen rund 90.000 Euro, einschließlich der benötigten Software zur Unterstützung der Fachverfahren (VSDM, QES, NFDM, KIM, ePA).

Wegen des Patientenaufkommens und der komplexen Behandlungsstrukturen in den Einrichtungen halten die Reha-Leistungserbringer es für angemessen, die TI-Finanzierung an der für die Krankenhäuser getroffenen Vereinbarung zu orientieren.

Politische Zielsetzung nicht unterlaufen

Bei der Einstufung der Reha in die TI-Finanzierung geht es aber nicht um Befindlichkeiten oder Definitionen, sondern einerseits um viel Geld und andererseits um die Frage, ob der Reha-Sektor den von der Politik beabsichtigten Anschluss an die Digitalisierung schafft. Denn mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hatte die Bundesregierung im Sommer 2020 explizit geregelt, dass auch die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in die TI eingebunden werden sollen, damit auch sie neue digitale Angebote im Gesundheitswesen nutzen können. Dazu gehören Patientenstammdaten und medizinische Daten (Notfalldaten, Medikationsplan, Verordnungen) ebenso wie Abrechnungsdaten und eine bessere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern, etwa durch die elektronische Zustellung von Entlassberichten und Überweisungen zu Fachärzten.

Zwar soll die Einbindung der Reha nach dem Willen des Gesetzgebers schrittweise und zunächst freiwillig erfolgen, dennoch ist der politische Auftrag eindeutig: GKV und Rentenversicherung sollen einen Telematikzuschlag vereinbaren, der ausreichend ist, um Ausstattungs- und Betriebskosten der Reha-Einrichtungen zu finanzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die TI alle Akteure des Gesundheitswesens vernetzt und ein sektoren- und systemübergreifender sowie sicherer Austausch von Informationen gewährleistet ist.

gematik und Bayern schon weiter

Während die Finanzierungsfrage für die Reha noch ungeklärt ist, arbeitet die mit der Errichtung und dem Betrieb der TI beauftragte Organisation, die gematik, bereits an den nächsten Entwicklungsschritten. In ihrem kürzlich  veröffentlichten „Whitepaper TI 2.0“ kündigt sie an, dass die grundlegende Architektur der TI technologieunabhängiger werden muss, damit Datensilos aufgelöst, Open-Source-Lösungen angewendet und mobile Patientenversorgung möglich  werden:

„Der Trend geht klar zur Cloud mit unlimited Ressources“, prognostiziert die gematik. Für die Reha bedeutet das: Wer jetzt nicht dabei ist, wird es bei den folgenden technologischen Entwicklungsschritten noch schwerer haben.

Dass beim digitalen Anschluss von Reha-Einrichtungen keine Zeit mehr zu verlieren ist, hat auch Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek erkannt. Sein Ministerium gab Ende Januar bekannt, dass es ein Forschungsprojekt „Digitales Rehabilitationskonsil mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ mit 434.000 Euro unterstützt. 

Bestandteile sind die modellhafte Anbindung von Reha-Einrichtungen an die TI an drei vom Landtag benannten Standorten (Bad Kötzting, Bad Gögging und Bad Kissingen) sowie eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands der Digitalisierung der Reha-Einrichtungen in Bayern und Handlungsempfehlungen für den zukünftigen Ausbau der Digitalisierung. Zudem soll ein Reha-Konsil erprobt werden, also eine Videoberatung zwischen den behandelnden Ärzten in der Reha-Einrichtung und dem behandelnden Hausarzt auf Grundlage einer zu entwickelnden digitalen Reha-Akte.