Bundesgesundheitsministerium strebt eindeutige Definition von Intensivbetten an

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) strebt gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) die Festlegung einer eindeutigen Definition für die zum 1. Januar aufgestellten Intensivbetten an. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.

Begriff Intensivbett

Eine zusammen mit dem Robert Koch-Institut durchgeführte Auswertung habe ergeben, dass die Meldungen der Daten zum 1. Januar 2020 keine belastbaren Aussagen zulassen und der sich aus dem DIVI-Intensivregister ergebende Stand der tatsächlich aufgestellten Betten zum 1. Januar 2020 somit nicht valide war, schreibt die Regierung.

Dies sei laut den Rückmeldungen der Länder insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Begriff „Intensivbett“ von den Krankenhäusern unterschiedlich definiert wird.

Den Rückmeldungen der Länder sei darüber hinaus zu entnehmen, dass die Zahl der aufgestellten Betten nicht gleichgesetzt werden dürfe mit der Zahl der tatsächlich betriebsbereiten Betten, da es Intensivbetten gebe, für die zwar Fördermittel abgerufen wurden, die aber z. B. auf Grund von Liefer- oder Personalengpässen (noch) nicht betriebsbereit waren.

Das BMG strebe nun zusammen mit dem RKI eine eindeutige Definition für die zum 1. Januar 2020 aufgestellten Intensivbetten an. Da z. B. die anfänglichen Lieferschwierigkeiten bei Beatmungsgeräten zwischenzeitlich zumeist entfallen seien, sei zudem davon auszugehen, dass sich die Zahl der aufgestellten sowie der tatsächlich betriebsbereiten Betten mittlerweile angenähert habe.

"Fehlende Intensivbetten" - Kein Anlass für Spekulationen

Aufgrund von Abweichungen zwischen geförderten und tatsächlich verfügbaren Intensivbetten war den Kliniken vorgeworfen worden, sie hätten die ausgezahlten Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet. Auf diesen Vorwurf hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) empört reagiert.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag
BT-Drucksache 19/21742