Seit dem 1. Oktober 2009 sind Rehabilitationskliniken gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre die Einführung und Weiterentwicklung eines von der BAR anerkannten QM-Verfahrens nachzuweisen. Andernfalls droht die Kündigung des Versorgungsvertrags. Bereits damals konnte der VPKSH eindrucksvoll belegen, dass sein Gütesiegel alle BAR-Anforderungen erfüllt und erhielt die Anerkennung als QM-Verfahren.
Im Juli 2025 ergänzte die BAR ihren Anforderungskatalog um wichtige Aspekte wie "Risiko- und Chancenmanagement" sowie "Gewaltschutz". Der VPKSH passte seinen Kriterienkatalog entsprechend an und legte ihn zur Prüfung vor. Die schnelle Rückmeldung der BAR bestätigte, dass das Gütesiegel weiterhin alle Anforderungen erfüllt – ein Beleg für seine Aktualität und Praxistauglichkeit.
Hinweis für Reha-Klinken
Derzeit tragen 26 Reha-Einrichtungen bundesweit das Gütesiegel. Jede Klinik muss sich in zwei jährlichen Überwachungsaudits sowie einer Rezertifizierung nach drei Jahren einer kontinuierlichen Kontrolle unterziehen, um das Siegel zu behalten. Bis zum 31. Januar 2026 können die Kliniken noch wählen, ob sie sich nach dem alten oder neuen Kriterienkatalog zertifizieren lassen. Ab dem 1. Februar 2026 gilt der neue Katalog verbindlich.
Das Gütesiegel ist ein wertvolles Instrument zur Standortbestimmung des klinikinternen Qualitätsmanagements. Der aktuelle 15-Punkte-Kriterienkatalog umfasst essenzielle Anforderungen wie Patienten- und Mitarbeiterorientierung, indikationsspezifische Therapiekonzepte, Führungskräftequalifikation, Entwicklung eines Unternehmensleitbildes, Beteiligung an internen und externen Qualitätssicherungsverfahren, Benennung von QM-Beauftragten sowie die Einführung von Risiko- und Chancenmanagement sowie Beschwerde- und Fehlermanagement.
