Fachkräftemangel in Reha-Kliniken - Politik muss handeln!

Nach schwerer Krankheit wünschen sich Menschen vor allem eines: schnell wieder ein selbstbestimmtes Leben. Sie wollen laufen, sprechen und arbeiten können. Die medizinische Rehabilitation unterstützt sie dabei, ihre Unabhängigkeit zurückzugewinnen und ins Berufsleben zurückzukehren.

Damit das gelingt, brauchen Rehabilitationseinrichtungen qualifizierte Fachkräfte: Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Therapeuten sowie Heilerziehungspfleger und Pflegekräfte.

Gerade die pflegerische und therapeutische Versorgung in Reha-Einrichtungen steht derzeit unter starkem Druck. Während das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) die Neueinstellung von Pflegekräften in Krankenhäusern fördert, verschärft sich die Personalsituation in Reha-Kliniken aufgrund des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen weiter. Der Bereich Rehabilitation wurde im PpSG nicht ausreichend berücksichtigt.

Folglich können Rehabilitationskliniken mit den Gehältern für Pflegekräfte, wie sie in Krankenhäusern üblich sind, nicht mithalten. Die Preisentwicklung in Reha-Kliniken ist durch die sogenannte Grundlohnrate gedeckelt. Viele Pflegekräfte wechseln bereits jetzt in besser bezahlte Akut-Kliniken. Dadurch gerät die Versorgung nach Krankenhausaufenthalten zunehmend in Gefahr.

Zudem werden immer mehr Patienten früher nach Schlaganfällen, Herzoperationen, Endoprothesen und Krebserkrankungen in die Rehabilitation verlegt und dort pflegerisch versorgt. Gleichzeitig sind Rehabilitationsplätze wegen fehlender Fachkräfte heute schon knapp. Ohne die Möglichkeit, die Preise an steigende Personalkosten anzupassen, wird sich der Fachkräftemangel in Reha-Kliniken weiter verschärfen.

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz hat für ambulante Therapieleistungen die Grundlohnsummenbindung von 2017 bis 2019 ausgesetzt. Dies führte zu erheblichen Vergütungssatzsteigerungen und machte ambulante Leistungen attraktiver. Dadurch steigt die Gefahr, dass Therapeuten aus Reha-Einrichtungen in den besser bezahlten ambulanten Bereich abwandern. Eine Anpassung der Vergütungssätze über die Grundlohnsumme hinaus bleibt den Rehabilitationskliniken trotz stark steigender Personalkosten verwehrt.


 

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