Politik muss handeln – jetzt! Fachkräfte in Reha-Kliniken sichern

Menschen möchten nach schwerer Krankheit möglichst schnell wieder in ihr "altes" Leben zurück. Sie wollen wieder laufen und sprechen, wieder arbeiten können. Die medizinische Rehabilitation unterstützt die Sicherstellung des selbstbestimmten Lebens und die Rückkehr ins Berufsleben.

Damit das gelingt, benötigen Rehabilitationseinrichtungen qualifizierte Fachkräfte: Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Therapeuten wie auch Heilerziehungspfleger und Pflegekräfte.

Doch insbesondere die pflegerische und therapeutische Versorgung in Reha-Einrichtungen gerät aktuell immer stärker unter Druck. Während einerseits mit dem Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) die Neueinstellung von Pflegekräften in Krankenhäusern gefördert wird, verschärft sich andererseits im Zusammenhang mit dem bestehenden Mangel an Fachkräften auf dem Gesundheitsmarkt die Personalsituation in Reha-Einrichtungen. Der Bereich der Rehabilitation ist im PpSG nicht entsprechend berücksichtigt worden.

Das hat zur Folge, dass Rehabilitationskliniken mit den Gehältern für Pflegekräfte, wie sie in Krankenhäusern üblich sind, nicht mithalten können. Der Grund dafür ist, dass die Preisentwicklung in Rehabilitationskliniken durch die sogenannte Grundlohnrate gedeckelt ist. Schon jetzt wechseln viele Pflegekräfte aus Reha-Einrichtungen in die besser zahlenden Akut-Kliniken. Damit gerät die Rehabilitationsversorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung in Gefahr.

Während einerseits immer mehr Patienten immer früher nach Schlaganfällen, Herzoperationen, Endoprothesen und Krebserkrankungen in die Rehabilitation verlegt und dort pflegerisch versorgt werden müssen, sind andererseits Rehabilitationsplätze wegen fehlender Fachkräfte schon heute schwer zu bekommen. Ohne eine Möglichkeit, Preise an stärker steigende Personalkosten anpassen zu können, wird sich der Personalmangel in den Rehabilitationskliniken weiter verstärken.

Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz wurden für ambulante Therapieleistungen die Grundlohnsummenbindung für die Jahre 2017 – 2019 ausgesetzt. Dies hat zu erheblichen Vergütungssatzsteigerungen geführt und die ambulanten Leistungen damit attraktiver gemacht. Auch damit wurde die Gefahr des Abwanderns der Therapeuten aus Rehabilitationseinrichtungen in den besser bezahlten ambulanten Bereich vergrößert. - Eine Vergütungssatzanpassung aufgrund stark steigender Personalkosten über die Grundlohnsumme hinaus ist den Rehabilitationskliniken verwehrt.

Pressemitteilung zum Thema

Reha-Kliniken schlagen Alarm

Mit Unverständnis und Verärgerung reagiert die Vorsitzende des Verbandes der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e.V. (VPKSH), Dr. med. Cordelia Andreßen, auf die Pläne der Bundesregierung, die Rehaeinrichtungen beim Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) außen vor zu lassen.

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