"Das Gesetz sieht deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Altenpflege und in den Akutkrankenhäusern vor. Das unterstützen wir selbstverständlich voll und ganz. Die Pflegekräfte in den Rehakliniken dabei jedoch vollkommen unberücksichtigt zu lassen und mit dem Gesetz die Personalsituation in diesen Einrichtungen sogar noch zu verschärfen, ist für uns jedoch vollkommen inakzeptabel und unverantwortlich", macht Andreßen ihrem Unmut Luft.
"Die Einstellung qualifizierter Pflegekräfte in den Rehakliniken ist bereits jetzt sehr schwierig, Pflegestellen können oftmals nicht zeitgerecht besetzt werden", ergänzt der Geschäftsführer des VPKSH, Bernd Krämer." "Grund dafür ist insbesondere die unzureichende Vergütung von Rehabilitationsleistungen und die daraus folgende untertarifliche Vergütung im Vergleich zu den Akuthäusern. Dadurch haben die Kliniken einen sehr schweren Stand bei der Anwerbung von geeignetem Pflegepersonal. Wenn das PpSG wie angekündigt umgesetzt wird, ist zu befürchten, dass diese Benachteiligung für die Rehakliniken noch gravierender wird. Denn Pflegekräfte aus der Reha könnten vermehrt zu den Akutkliniken abwandern", so Krämer weiter.
"Eine Refinanzierung deutlich steigender Gehaltskosten in der Rehabilitation ist derzeit nur zu geringem Teil im Rahmen der sogenannten Grundlohnrate möglich. Mit der Aufhebung der Grundlohnbindung in der medizinischen Rehabilitation hätte der Gesetzgeber dagegen deutliche Erleichterungen für diese Einrichtungen schaffen können, statt deren Situation zu verschlechtern", zeigen sich Andreßen und Krämer enttäuscht.
Beide appellieren daher ausdrücklich an die Bundesregierung, diese dringend erforderliche Anpassung doch noch ins Gesetz aufzunehmen. Unterstützung in diesem Anliegen erhoffen sie sich dabei von der Landesregierung, die ebenfalls die Gefahr erkannt hat, dass Krankenhäuser und Pflegeheime in großem Umfang Pflegekräfte aus Rehabilitationseinrichtungen abwerben könnten.