Zukunftsprogramm - Wichtige Hilfen für Krankenhäuser

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zugestimmt. Darin will der Bund 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.

Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte nach der Kabinettssitzung: „Die deutschen Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub. Bund und Länder investieren deshalb über 4 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit.“

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
  • Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
  • Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

  • Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
  • Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Weitere Regelungen

  • Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.
  • Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.
  • Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, zum Beispiel bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum 1. Oktober bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.
  • Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt.
  • Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober in Kraft treten.

Wichtig für die Krankenhäuser ist auch die im Kabinettsbeschluss vorgesehene Verlängerung und Neukonzeption des Schutzschirmes. So soll ein Ausgleich zwischen Kliniken und Kassen vor Ort vereinbart werden, wenn die Erlöse des Jahres 2020 geringer als 2019 ausfallen. Dazu müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband bis Jahresende Rahmenbedingungen entwickeln.