VPKSH zum künftigen Gesundheitssystem

Der Verband der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e.V. (VPKSH) hält es für eine wichtige Aufgabe der Politik, die bestehende Gesundheitsversorgung mit Augenmaß und unter gleichberechtigter Beteiligung aller betroffenen Gesundheitsorganisationen weiterzuentwickeln.

Gerade in Schleswig-Holstein sind in den letzten zwei Jahrzehnten durch Kooperationen, Klinikfusionen und regionale Versorgungsnetzwerke innovative Versorgungsstrukturen geschaffen worden, die der Bevölkerung zu Gute kommen.

„Die Kliniken in privater Trägerschaft mit einem hohen Anteil an der akutmedizinischen und rehabilitativen Versorgung im Lande haben sich an diesem Prozess engagiert beteiligt. Bei den künftigen Beratungen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Schleswig-Holstein erwarten wir daher auch ein stärkeres Mitspracherecht als bisher. Die Anerkennung als unmittelbar Beteiligte im Krankenhausplanungsausschuss wäre die logische Folge hierfür“, unterstreicht die Vorsitzende des VPKSH, Dr. Cordelia Andreßen.

Sehr kurzfristigen Handlungsbedarf sieht der VPKSH darin, die Krankenhäuser und Rehakliniken von bürokratischen Verpflichtungen deutlich zu entlasten. „Ärztliches, pflegerisches oder therapeutisches Personal verbringen einen erheblichen Anteil ihrer Arbeitszeit mit Zählen und Dokumentieren, um Nachweise gegenüber den Kostenträgern zu erbringen. Oftmals hat dies nur mittelbar mit der eigentlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten zu tun und führt zu ständigem Streit zwischen den Krankenkassen und den Kliniken. Dies ist für das Klinikpersonal zusätzlich frustrierend“, ergänzt Bernd Krämer, Geschäftsführer des VPKSH.

„Die Stärkung der Reha- und Vorsorge-Einrichtungen liegt uns schon seit langem am Herzen und darum lautet auch unser erneuter Appell an die Politik: Patientinnen und Patienten, die Reha-Maßnahmen benötigen, müssen diese direkt und verbindlich ärztlich verordnet bekommen – ohne ein aufwändiges Antrags- und Bewilligungsverfahren mit unbestimmtem Ausgang. Bei der Auswahl der Klinik müssen die Versicherten frei unter den zugelassenen Reha- und Vorsorge-Einrichtungen wählen können ohne zusätzliche Mehrkostenbelastung“, fordern Andreßen und Krämer abschließend.