Krankenhausgesetz: Land muss zeitnah nachbessern

Das vom Schleswig-Holsteinischen Landtag kürzlich verabschiedete Landeskrankenhausgesetz weist nach Einschätzung des Verbandes der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e.V. (VPKSH) ein erhebliches Manko auf. So wurde dem VPKSH der Status eines "unmittelbar Beteiligten" im neu geschaffenen Landeskrankenhausausschuss verwehrt.

Für Bernd Krämer, Geschäftsführer des VPKSH, ist dieses Versäumnis unverständlich: "Die Privatkliniken in Schleswig-Holstein leisten hervorragende Arbeit und zeichnen sich durch höchste Qualität, Patientennähe, Innovationsfreude und Flexibilität aus. Sie tragen maßgeblich zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung vor allem auch im ländlichen Raum bei. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wenn der VPKSH weiterhin am 'Katzentisch' sitzen soll."

Die Zahlen sprechen laut Krämer für sich: Knapp die Hälfte der 92 Kliniken im Land werden privat geführt. Jeder dritte Patient in Schleswig-Holstein wird in einer Privatklinik versorgt. Sie repräsentieren das gesamte Versorgungsspektrum angefangen bei der Regelversorgung bis hin zur Schwerpunktversorgung und spezialisierten Leistungen in Fachkliniken. Und auch die enge Verzahnung mit dem ambulanten Sektor durch Belegkliniken  findet sich insbesondere bei Kliniken in privater Trägerschaft.

Es ist daher weder zeitgemäß noch sachgerecht, die privaten Klinikträger lediglich mit beratender Stimme im Planungsausschuss zu beteiligen. Als wesentliche von der Krankenhaus- und Investitionsplanung unmittelbar betroffene Institutionen wären Sitz und Stimme im Landeskrankenhausausschuss zu erwarten gewesen.

Krämer setzt daher auf die Ankündigung des gesundheitspolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft, zunächst beobachten zu wollen, wie sich die neuen Aufgaben und Kompetenzen, die das Landeskrankenhausgesetz vorsieht, auf den Landeskrankenhausausschuss auswirken, um dann zu gegebener Zeit etwaigen Veränderungsbedarf zu berücksichtigen. Das Ergebnis dieser "Bewährungsprobe" liegt für Krämer auf der Hand: "Dem VPKSH muss schnellstmöglich eine angemessene Vertretung bei Fragen der Krankenhausplanung und Investitionsförderung im neu geschaffenen Landeskrankenhausausschuss und damit in der unmittelbaren Beteiligtenrunde eingeräumt werden.