"Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Mitgliedskliniken gebührt für ihren unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen die Corona-Pandemie höchstes Lob und großer Respekt. Gemeinsam mit den übrigen Akteuren im Gesundheitsland Schleswig-Holstein konnte durch dieses Engagement der erste Ausbruch im Frühjahr unter Kontrolle gehalten werden," unterstrich die Vorsitzende des VPKSH, Dr. med. Cordelia Andreßen, während einer Vorstandssitzung des Verbandes am 27. Oktober 2020.
Die Kliniken haben dafür umfangreiche Änderungen in den medizinischen und organisatorischen Abläufen vornehmen und durch zeitweilige Belegungsverbote zum Teil erhebliche Erlösausfälle hinnehmen müssen. Nach Einschätzung des Geschäftsführers des VPKSH, Bernd Krämer, hätte dies ohne die von Bund und Land bereit gestellten finanziellen Schutzpakete für viele Mitgliedseinrichtungen den Ruin bedeuten können.
Daher sei es genau richtig, so Krämer, dass Krankenhäuser mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nun auch den Anspruch erhalten, Erlöseinbußen im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 im Rahmen von krankenhausindividuellen Verhandlungen der Vertragsparteien vor Ort anteilig auszugleichen.
Für die Reha-Kliniken ist dagegen ein Schutzpaket, das Ausgleichszahlungen durch die Krankenkassen vorsah, zum 30.09.2020 ausgelaufen. Andreßen und Krämer fordern daher, auch für die Vorsorge- und Rehaeinrichtungen eine gesetzliche Regelung, die den Ausgleich der pandemiebedingten Erlösrückgänge im Jahr 2020 ermöglicht.
Alternativ müsste das ausgelaufene Schutzpaket rückwirkend vom 01.10.2020 bis mindestens ins Frühjahr 2021 verlängert werden. Die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen kann jedoch nur der Gesetzgeber schaffen. Angesichts des aktuell besorgniserregenden Anstiegs der Corona-Infektionen ist aus Sicht des VPKSH daher schnelles Handeln der Bundesregierung dringend erforderlich.