"Reha vor Pflege" kann Pflegebedürftigkeit vermeiden oder verzögern

Doch sie wird oft nicht genutzt

Medizinische Rehabilitation unterstützt Menschen mit chronischen Erkrankungen dabei, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhalten. Durch gezielte Reha-Maßnahmen kann der Eintritt von Pflegebedürftigkeit hinausgezögert oder sogar verhindert werden. Trotzdem bleibt „Reha vor Pflege“ häufig aus. Während die Zahl der Pflegebedürftigen weiter stark ansteigt, stagnieren die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Seit 1995 sind die Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 109 Prozent gestiegen, während die Ausgaben für medizinische Rehabilitationsleistungen im gleichen Zeitraum nur um 16 Prozent zugenommen haben. Dadurch ist der Anteil der Rehabilitationsausgaben an den Gesamtkosten der GKV von 1,9 Prozent im Jahr 1995 auf 1,0 Prozent im Jahr 2017 gesunken.

Die Zahlen überraschen besonders vor dem Hintergrund, dass die Versicherten im Laufe der Zeit älter, kränker und pflegebedürftiger geworden sind. Durch die demografische Entwicklung – das Altern der Bevölkerung und die Zunahme chronischer Erkrankungen – ist der Bedarf an medizinischer Rehabilitation deutlich gestiegen. Rund 80 Prozent der Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden von Versicherten ab 65 Jahren in Anspruch genommen. Seit 1995 wächst diese Altersgruppe kontinuierlich, und auch die Krankheitslast nimmt stetig zu.

Gleichzeitig sinkt die Zahl der Leistungsfälle: Der Anteil der Rehabilitationsmaßnahmen, die ambulant eingeleitet werden (Heilverfahren), hat sich seit 1995 mehr als halbiert – von 42 auf 18 Prozent im Jahr 2017. Im Gegenzug ist der Anteil der Rehabilitationsleistungen gestiegen, die direkt im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung erfolgen und von Krankenhausärzten veranlasst werden (Anschlussheilbehandlung, AHB).

Heutzutage erhalten Patienten eine Rehabilitationsleistung fast ausschließlich nach einem Krankenhausaufenthalt und nicht davor. Ziel ist es, so Operationen, weitere Krankenhausbehandlungen oder eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Ursache für den Rückgang der Rehabilitationsleistungen

Das Versorgungsangebot für chronisch kranke Menschen beschränkt sich zunehmend auf medikamentöse Schmerztherapie und Operationen. Der Rückgang der Rehabilitationsleistungen, insbesondere der Heilverfahren, liegt nicht an einem geringeren medizinischen Bedarf, sondern an einem nicht bedarfsgerechten Verordnungs- und Bewilligungsverfahren sowie dem Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Krankenkassen profitieren zudem nicht von vermiedener Pflege, da pflegebedingte Ausgaben aus einem anderen Topf – der Gesetzlichen Pflegeversicherung – finanziert werden.

Die im Jahr 2008 im SGB V eingeführte Statistik zu Rehabilitationsanträgen und deren Bearbeitung zeigt, dass im Jahr 2017 38 Prozent der Anträge auf stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die nicht unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt gestellt wurden, von den Krankenkassen abgelehnt wurden. Dass knapp 50 Prozent der Widersprüche erfolgreich waren, weist darauf hin, dass das Bewilligungsverfahren problematisch ist.

Anschlussheilbehandlungen nach Krankenhausaufenthalten sind von einigen Hürden, die sonst bei medizinischen Rehabilitationsleistungen bestehen, nicht betroffen. Hier liegt die Ablehnungsquote bei nur 8 Prozent.

Angesichts der Zunahme chronischer Erkrankungen muss der Zugang zu medizinischer Rehabilitation für GKV-Versicherte dringend wieder über die ambulante ärztliche Versorgung ermöglicht werden. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen sollte eingeschränkt werden. MDK-Begutachtungen sollten nur nach persönlicher Untersuchung und mit Aushändigung des sozialmedizinischen Gutachtens erfolgen.