Tarifpaket für die Akutkliniken von Paracelsus vereinbart

Die Paracelsus-Kliniken und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf einen Tarifabschluss für die Akutkliniken des Gesundheitsunternehmens geeinigt. Das umfangreiche Gesamtpaket gilt bis Juni 2024.

Paracelsus-Kliniken Fahnen

© Paracelsus Kliniken

Es umfasst sowohl lineare tarifliche Erhöhungen für die Beschäftigten als auch Funktions- und Leitungszulagen sowie eine Anhebung der Vergütung für die Auszubildenden. Zusätzlich sind für 2023 und 2024 Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien vorgesehen.

Breite Steigerung von Entgelten und Zulagen

Im Detail werden zum 1. Juni 2023 die Entgelte sowie die Funktions- und Leitungszulagen für alle Beschäftigten in den Akutkliniken um 5,0 Prozent und zum 1. April 2024 um weitere 3,0 Prozent erhöht. Die Vergütungen der Auszubildenden steigen rückwirkend zum 1. Januar 2023 um 150 Euro und zum 1. Januar 2024 um weitere 75 Euro.

Als eine Sonderregelung hat Paracelsus mit ver.di vereinbart, dass der variable Anteil der Jahressonderzahlung im Manteltarifvertrag in Höhe von 15 Prozent eines durchschnittlichen Bruttomonatsentgeltes für die Jahre 2023 und 2024 als Fixum ausgezahlt wird. 

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. - Erstes zusätzliches Geld gibt es für die Beschäftigten bereits im März. Alle Vollzeitbeschäftigten (Teilzeitbeschäftigte anteilig) erhalten dann eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro. Eine weitere Inflationsausgleichsprämie wird im Januar 2024 in Höhe von 750 Euro für Vollzeitbeschäftigte (Teilzeit anteilig) gezahlt.

Alle Beschäftigten profitieren

„Wir freuen uns, in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten gemeinsam mit ver.di einen Tarifabschluss erzielt zu haben, der den berechtigten Interessen beider Tarifpartner Rechnung trägt“, so Tomislav Gmajnic, Geschäftsführer (CCO) der Akut-Holding der Paracelsus-Kliniken und Sprecher der Geschäftsführung. „Uns war es wichtig, dass alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah von einem Tarifabschluss profitieren und wir Instrumente wie die Inflationsausgleichsprämie nutzen, damit die Beschäftigten auch von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit profitieren können.“