Das ergab eine Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) unter 279 Krankenhäusern.
Grund dafür ist die vom Bundesgesundheitsministerium genehmigte Richtlinie des Medizinischen Dienstes (MDS) zur Regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes, die am 28. Mai in Kraft getreten ist.
Sie zwingt die Kliniken dazu, bis zum 30. Juni die für die Überprüfung der im OPS festgelegten Strukturmerkmale eine Vielzahl von Dokumenten vorzulegen. Nur bei erfolgreicher Prüfung dürfen die Prozeduren ab 2022 gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden.
Betroffen sind 53 Prozedurenschlüssel, deren Strukturmerkmale regelmäßig in ein- bzw. zweijährigem Turnus, teils bis hinunter auf die Stationsebene, geprüft werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Geriatrisch frührehabilitative Behandlung, die Beatmungsentwöhnung bei maschineller Beatmung und die Versorgung von Schlaganfällen.
Aufgrund der kurzen Frist und der gleichzeitig extremen bürokratischen Anforderungen werden zahlreiche Kliniken nicht rechtzeitig die Prüfungen beantragen können, so die DKI-Umfrage. Fallen allerdings Prüfungen der OPS-Kodes aus, kann dies nicht nur für die Krankenhäuser, sondern vor allem für die Versorgung schwerkranker Patienten dramatische Folgen haben, da Krankenhäusern verwehrt wird, die betroffenen Leistungen weiter zu erbringen.
„Unsere Beschäftigten hätten nach der monatelangen Pandemielage ein Durchatmen verdient. Stattdessen beschert uns das Bundesgesundheitsministerium nun massenhaft zusätzliche Arbeit, mit der die Kliniken bis Ende Juni Aktenordner voller Nachweise an den Medizinischen Dienst schicken müssen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.
Nach der Umfrage des DKI stellt die Strukturverordnung vor allem solche Krankenhäuser vor Problemen, die viele OPS-Kodes abrechnen. Große Krankenhäuser wie Universitätskliniken seien damit besonders betroffen. Die Hälfte der Häuser, die 21 und mehr der zu prüfenden OPS-Kodes abrechnen, gab an, die Fristen sicher nicht einhalten zu können.
Jens Bussmann, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), betont: „OPS-Strukturkodes spielen wirtschaftlich für Universitätsklinika mit ihrem besonderen Versorgungsangebot in der Maximalversorgung eine wichtige Rolle. Mit ihnen geht ein Erlösvolumen von jährlich fast 350 Millionen Euro für die Universitätsklinika einher.
Die DKG appelliert daher an den Gesundheitsminister, wenigstens die Abgabefrist zu verlängern und die bürokratischen Anforderungen auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren.