94 Häuser erhalten 400.000 Euro, 18 Häuser 600.000 Euro und 24 Häuser 800.000 Euro. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, bekommt es einen Pauschalzuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu.
Die Kliniken erfüllen die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Zuschlag, um die stationäre Versorgung der Bevölkerung auf dem Land zu sichern.
Berücksichtigt werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten und ab dem 19. Mai 2023 zusätzlich die Stufe der Basisnotfallversorgung gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BA vorweisen können. Weiterhin kommen Krankenhäuser in Betracht, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten, sowie Krankenhausstandorte mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch ausgezahlt, wenn die Häuser kein Defizit haben.
„Krankenhäuser leisten in ländlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Aufgrund geringer Bevölkerungsdichte und geringen Fallzahlen können sich die Krankenhäuser nicht immer kostendeckend finanzieren. Es ist daher sinnvoll, die Grundversorgung, Geburtshilfe und pädiatrische Versorgung mit zusätzlicher Förderung sicherzustellen“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.