Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser - Es klafft eine Milliardenlücke

Die Bundesländer kommen weiterhin ihrer Pflicht zur auskömmlichen Finanzierung der Krankenhaus-Investitionskosten nicht nach, kritisiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie stützt sich dabei auf eine Bestandsaufnahme des Verbandes zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2022.

Länder vernachlässigen erneut ihre Pflicht zur Investitionsfinanzierung

Symbolbild

Milliardenlücke klafft zwischen Kosten und Finanzierung

Demnach standen dem ermittelten Investitionsbedarf von rund 6,7 Milliarden Euro nur rund 3,3 Milliarden tatsächlich geleistete Zahlungen gegenüber. Im Vorjahr lag das Verhältnis bei rund 6,1 zu 3,2 Milliarden. Das seit drei Jahrzehnten anhaltende Problem der massiven Unterfinanzierung der Kliniken setzt sich damit fort.

„Ausbleibende Investitionskostenfinanzierung ist ein wesentlicher Grund für den kalten Strukturwandel mit seinen zahlreichen wirtschaftlich bedingten Klinikschließungen. Wir müssen zu einer kontrollierten Krankenhausplanung zurückkehren“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. 

Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten für Investitionen der Krankenhäuser in tatsächlicher Höhe zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. „Gerade Digitalisierung und klimagerechter Umbau stellen die Krankenhäuser in den kommenden Jahren vor große finanzielle Herausforderungen. Die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung zeigt sich schon jetzt in veralteten Heizungsanlagen oder mangelhaftem Hitzeschutz. Die Politik muss hier dringend umdenken, vor allem, wenn sie es mit Digitalisierung und Klimaschutz ernst meint“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Für das von starker Inflation geprägte Jahr 2022 erwartet die DKG-Untersuchung einen deutlich gesteigerten Investitionsbedarf von 8,13 Milliarden Euro.