Das ergibt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfes der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.
Demnach liegt der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Obwohl die Bundesländer zur Finanzierung der Investitionskosten gesetzlich verpflichtet sind, decken sie nur rund die Hälfte des Bedarfs ab.
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf den Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Aus dem sich ergebenden Verhältnis kann für jedes Krankenhaus ein Investitionsbedarf berechnet werden. Diesmal sind die Kalkulationen von 84 Krankenhäusern eingeflossen.
Die fehlende Investitionsbereitschaft der Länder sorgt immer wieder für Kritik. Aktuell warnen in Niedersachsen Krankenhäuser, Kommunen, Krankenkassen und Ärzteschaft vor einer Finanzierungslücke in Milliardenhöhe.
Die Organisationen erklärten: „Bei der Finanzierung der gemeinsam mit dem Land beschlossenen Baumaßnahmen von Krankenhäusern klafft eine Finanzierungslücke von rund zwei Milliarden Euro. Die vom Land jährlich zur Verfügung gestellten 120 Millionen Euro reichen nicht einmal für die Weiterfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Dadurch wird der Investitionsstau immer größer und die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger gefährdet!“
Gemeinsam fordern sie:
- Eine dauerhafte Anhebung des jährlichen Investitionsprogrammes des Landes für Baumaßnahmen von 120 Millionen Euro auf mindestens 250 Millionen Euro ab dem Jahr 2022.
- Eine regelmäßige Dynamisierung der jährlichen Kankenhausinvestitionsmittel auf Grundlage des Baukostenindex, um Baupreissteigerungen auffangen zu können.
- Die Einrichtung eines landeseigenen Sonderfonds in Höhe von 1 Milliarde Euro zum kurzfristigen Abbau des bestehenden Investitionsstaus.
Die Investitionsbewertungsrelationen sollen den Bundesländern helfen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen.