BMG legt weitere Untergrenzen für Pflegepersonal fest

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat für drei weitere Bereiche neue Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt. Ab dem 1. Januar 2023 gelten erstmalig Untergrenzen in der HNO-Heilkunde, der Urologie und der Rheumatologie.

Ministerium legt weitere Untergrenzen für Pflegepersonal fest

Das geht aus der Zweiten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor. Wie in den Vorjahren hat das Ministerium die Werte im Wege einer Ersatzvornahme festgelegt, weil sich der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht auf Grenzen verständigen konnten.

Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Dabei wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden.

Laut Verordnung sollen in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und in der Urologie in der Tagschicht mindestens eine Pflegekraft zehn Patienten betreuen, in der Nachtschicht sollen es 22 Patienten sein. In der Rheumatologie wird die Quote auf 13 zu eins in der Tagschicht und 30 zu eins in der Nachtschicht festgelegt.

Die Verordnung legt auch fest, welche Grenzwerte zwischen Pflegehilfskräften und der Gesamtzahl der Pflegekräfte in Krankenhäusern nicht unterschritten werden dürfen.

Neue Pflegepersonaluntergrenzen ab Januar 2023

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Nach der PpUGV liegt kein pflegesensitiver Bereich vor, wenn an dem jeweiligen
Standort weniger als 300 Belegungstage im Vorjahr in der jeweiligen Fachabteilung
ermittelt wurden.

Mehr Bürokratie statt mehr Qualität

Die Festlegung von Personaluntergrenzen sind umstritten. Kritisiert wird vor allem, dass das bloße Zählen von Köpfen die pflegerische Versorgung nicht verbessert und auch die Pflegekräfte nicht entlastet. Dies bestätigen auch die Pflegekräfte selbst. Laut einer Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) bewerten zwei Drittel die Personaluntergrenzen als „keinesfalls hilfreich“. Hauptkritikpunkt: zu viel Bürokratie.