Bei Kliniksuche auf Fallzahlen achten und im Endoprothesenregisters recherchieren

Die AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik rät Patienten, die vor der Implantation eines künstliches Hüft- oder Kniegelenks stehen, bei der Wahl einer Klinik nicht nur die Teilnahme am Endoprothesenregister zu erfragen, sondern auch die tatsächlichen Ergebnisse.

Bei der Wahl einer Klinik Fallzahlen berücksichtigen und im Endoprothesenregister nach Ergebnissen fragen

Denn tatsächlich belegten die Auswertungen des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD), dass das Risiko einer verfrühten Wechseloperation tendenziell geringer sei, wenn die Erstimplantation an einer Klinik erfolge, die viele solcher Eingriffe durchführe. Dennoch: Nicht  jedes fallzahlstarke Krankenhaus weise automatisch ein besseres Ergebnis auf. Vielmehr gebe es Ausnahmen in beide Richtungen, schreibt die Fachgesellschaft.

Für Patienten kann es schwierig sein, im Vorfeld die Qualität einer Klinik zu beurteilen. Ein  Qualitätsmerkmal ist die freiwillige Teilnahme der Klinik am EPRD: „Damit zeigt die Einrichtung, dass sie transparent arbeitet, sich dem Vergleich mit anderen Häusern stellt und vor allem an bestmöglichen Ergebnissen interessiert ist“, sagt Professor Dr. med. Carsten Perka, Generalsekretär der AE und Sprecher des EPRD.

Krankenhäuser können im EPRD seit dem Jahr 2012 Daten über die Operation, die verwendeten Prothesenkomponenten sowie Patientendaten wie Geschlecht, Alter und Vorerkrankungen melden. Die Daten werden laufend systematisch ausgewertet und verglichen.

„Damit lassen sich frühzeitig wertvolle Rückschlüsse, etwa auf Implantatversagen und Versorgungsqualität, ziehen und so größere Schäden in der Breite vermeiden“, erläutert Perka.

Momentan liegen Datensätze von gut 1,8 Millionen Implantationen an circa 750 teilnehmenden Kliniken vor. Die Erfassungsrate lag zuletzt bei knapp 70 Prozent aller jährlichen endoprothetischen Eingriffe an Hüfte oder Knie. „Die Daten zeigen aber auch, dass die Wahl des richtigen Krankenhauses für den Patienten relevanter ist als die Wahl des jeweiligen Implantats“, so Perka.

Nach aktuellem Stand soll zum 1. Januar 2024 eine Meldepflicht an das neu geschaffene gesetzliche Implantateregister für Endoprothesen des Hüft- und Kniegelenks (IRD) in Kraft treten. 

Es sei geplant, die wesentlichen Teile des über die Jahre gesammelten Datenbestands des EPRD datenschutzkonform in das IRD zu überführen. „Damit können wir diese wertvollen Daten auch zukünftig nutzen und müssen nicht wieder bei Null beginnen“, fasst Perka zusammen.