17 Kliniken im Norden erhalten 6,7 Millionen Euro für Corona-Prämie

Beschäftigte in 17 Krankenhäusern in Schleswig-Holstein profitieren von einer Neuauflage der Corona-Prämie. Insgesamt werden im Land 6,7 Millionen Euro auf die Kliniken verteilt. Dies geht aus der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlichten Liste der Kliniken hervor, die Anspruch auf eine „Corona-Prämie 2.0“ haben.

Corona-Prämie für Krankenhausbeschäftigte in Schleswig-Holstein

Corona-Prämie

Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) stellt die Prämie ein Zeichen der Wertschätzung für die Pflege dar. Damit werde die besondere Belastung im vergangenen Jahr der Mitarbeitenden in den COVID-versorgenden Kliniken gewürdigt. - „Die Pflege hat sich diese Corona-Prämie 2.0 verdient", betont der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Bundesweit erhalten rund 1.000 Krankenhäuser Mittel aus der sogenannten Corona-Prämie, die an die Beschäftigten ausgeschüttet werden. Insgesamt werden 450 Millionen Euro auf die Kliniken verteilt.

Grundsätzlichen Anspruch auf eine Prämie als Sonderleistung haben Kliniken nach der gesetzlichen Vorgabe dann, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 durch die Behandlung von mit dem Coronavirus infizierten Patienten besonders belastet waren.

Als zusätzliches Verteilkriterium für den neuen Prämientopf wurde die „Intensivbehandlung“ aufgenommen, um die Belastung von Schwerpunktversorgern besser zu berücksichtigen.

Die Höhe der ausgeschütteten Prämie ist abhängig von der Anzahl der mit dem Corona-Virus infizierten behandelten Patienten sowie der Anzahl der Beschäftigten des jeweiligen Krankenhauses. Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, wenn mindestens 20 SARS-CoV-2-Fälle beziehungsweise Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten und wenn mindestens 50 SARS-CoV-2-Fälle behandelt wurden.

Krankenhäuser, die bereits im letzten Jahr anspruchsberechtigt waren, werden bei der Verteilung berücksichtigt, wenn sie im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2020 die oben genannte Bedingung erfüllen. Und auch die Verteilung der Prämien liegt - wie bereits im Jahr 2020 - bei den prämienberechtigten Krankenhäusern und deren Arbeitnehmervertretungen. Sie haben die durch Corona besonders belasteten Beschäftigten zu benennen und die individuellen Prämienhöhe zu bemessen.

Gesamtliste auf den Internetseiten des InEK

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