KHAG - Mehr Bürokratie statt besserer Krankenhausversorgun

Der Bundesrat hat heute das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet. Statt die Reform praxistauglicher zu machen, verschärfen neue bürokratische Vorgaben und Finanzierungsprobleme die Lage der Kliniken – besonders in ländlichen Regionen.

Auch Änderungen beim Pflegebudget könnten die Versorgungssicherheit weiter gefährden, warnt der Verband der Privatkliniken in Schleswig-Holstein (VPKSH).

Das KHAG bringt keinen erhofften Befreiungsschlag. Stattdessen verschärft es die Situation durch zusätzliche bürokratische Auflagen. Neben einer untauglichen Vorhaltefinanzierung und fehlenden Entscheidungsspielräumen der Bundesländer bei der Krankenhausplanung kommen nun neue Vorgaben zur Erfüllung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) als Prüfkriterium in jeder Leistungsgruppe hinzu. Das verschlechtert die Versorgung in ländlichen Regionen weiter.

Besonders kritisch ist die Änderung beim Pflegebudget: Administrative, hauswirtschaftliche und logistische Tätigkeiten von Pflegekräften dürfen nicht mehr über das Pflegebudget abgerechnet werden. Krankenhäuser müssen Pflegekräfte vorhalten, die nur teilweise bezahlt werden. Zudem müssen Pflegekräfte jede Tätigkeit und jeden Handgriff dokumentieren, um diese von anderen pflegerelevanten Aufgaben wie Pflegedokumentation oder Patiententransport abzugrenzen. Es ist fraglich, ob es im laufenden Budgetjahr überhaupt Pflegebudgetabschlüsse für 2026 geben wird.

„Mit diesem Gesetz geraten Effizienzsteigerung, Entbürokratisierung und Versorgungssicherheit völlig aus dem Blick“, warnt VPKSH-Geschäftsführer Bernd Krämer.