Aus Sicht der privaten Krankenhausträger wird damit eine große Chance vertan: Die kostenintensiven Personalanforderungen bleiben bestehen, während die Gegenfinanzierung gestrichen wird. Die Kommission plant Kürzungen bei den Krankenhäusern für das Jahr 2027 in Höhe von rund 7 Milliarden Euro. Gleichzeitig bleiben die Verpflichtungen für kostenintensive Vorhaltungen, vor allem im Personalbereich, erhalten. So haben die Krankenhäuser kaum Möglichkeiten, notwendige Einsparungen vorzunehmen.
Die aktuellen Einnahmeausfälle, die die Bundesregierung den Krankenhäusern auferlegt, summieren sich auf alarmierende Beträge:
- 1,8 Milliarden Euro durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel beim Landesbasisfallwert. Diese Maßnahme wurde durch das zum Ende 2025 beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eingeführt. Der Betrag könnte steigen, falls der Kommissionsvorschlag umgesetzt wird, nur noch die um 1 Prozent gekürzte Grundlohnrate in den Jahren 2027 bis 2029 zu refinanzieren.
- 2 bis 3 Milliarden Euro durch die mit dem KHAG beschlossenen Kürzungen bei den Pflegebudgets.
- Rund 7 Milliarden Euro durch die Kürzungsvorschläge der Finanzkommission, mit steigender Tendenz in den Folgejahren.
Die meisten Krankenhäuser werden Einnahmeausfälle von über 10 Milliarden Euro im nächsten Jahr kaum verkraften. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es zu spürbaren Leistungseinschnitten und Insolvenzen kommen wird. Eigentlich müssten sich die Krankenhäuser strategisch auf die am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossene Krankenhausreform vorbereiten. Doch vielen Krankenhäusern fehlt nun vermutlich sowohl das Geld als auch die Perspektive.
