"Für das Krankenhauspersonal, das sich rund um die Uhr für die bestmögliche Versorgung der ihm anvertrauten Patientinnen und Patienten aufopfert, ist das eine zusätzliche Belastung, die nicht hinnehmbar ist und umgehend politisches Handeln erforderlich macht", betont Dr. Cordelia Andreßen, Vorsitzende des VPKSH.
Nicht anders sieht es bei den Vorsorge- und Rehakliniken aus. Durch das Aufeinandertreffen von drastischen Einnahmeausfällen und immensen Mehrkosten während der Corona-Pandemie sind auch diese Einrichtungen auf auskömmliche Ausgleichs- und Zuschlagsregelungen angewiesen.
"Die aktuell für diesen Versorgungsbereich geltenden Corona-Hilfspakete greifen viel zu kurz, denn die bestehenden gesetzlichen Regelungen für Ausgleichszahlungen wegen Corona-bedingter Belegungsausfälle beinhalten eine unnötige zeitliche Befristung und unscharfe Umsetzungsvorgaben", begründet Andreßen die Forderungen des VPKSH an den Gesetzgeber, auch an dieser Stelle ein Hilfspaket zu schnüren, das die Nöte dieser Einrichtungen auch tatsächlich berücksichtigt.
Nach Einschätzung des Geschäftsführers des VPKSH, Bernd Krämer, könnten für die Absicherung der medizinischen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser die kürzlich gegenüber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn formulierten Vorschläge schnell zu einer deutlich besseren finanziellen Planungssicherheit für die Kliniken führen.
"Diese Vorschläge sehen unter anderem vor, dass alle Krankenhäuser ab 01. Januar 2021 eine Liquiditätshilfe erhalten, die sich am konkreten Leistungsgeschehen und der damit verbundenen Erlöslage der einzelnen Kliniken orientiert. Außerdem sollen die Kliniken von nicht zwingend notwendigen Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen entlastet und die Pflegepersonaluntergrenzen und mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden. Zur Umsetzung muss nun zügig ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden", unterstreicht Krämer die Erwartungen des Verbandes und seiner Mitglieder an den Gesetzgeber.
Auch für die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken gibt es verbandsseitig Lösungsansätze: "Eine Verlängerung der bestehenden gesetzlichen Regelungen für Ausgleichszahlungen wegen Corona-bedingter Belegungsausfälle, die zurzeit bis Ende Februar 2021 befristet sind, ist grundsätzlich laut Gesetz auf neun Monate möglich - es fehlt lediglich die ministerielle Klarstellung. Und bei den per Gesetz eingeführten Zuschlägen für Corona-bedingte Mehrkosten lehnen die Krankenkassenverbände einheitliche Verhandlungen auf Bundes- oder Landesebene ab, weil sie dafür keine gesetzliche Legitimation sehen.
Das Gesetz könnte einen verbindlichen Betrag festlegen oder bundesweite Verhandlungen erlauben. Beides ist schnell umsetzbar und würde die angeschlagenen Reha-Einrichtungen retten", sind sich Andreßen und Krämer sicher.