Dies befürchtet der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). In einem Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundestages fordert der Verband daher, die vorgesehenen Regelungen für Fachkrankenhäuser zu ändern.
Hauptkritikpunkt ist die vorgesehene sofortige Anwendung der NRW-Leistungsgruppenanforderungen, die - anders als in NRW - ohne grundsätzliche Kooperationsmöglichkeit für Fachkrankenhäuser umgesetzt werden sollen. Diese Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf lediglich für einige wenige Leistungsgruppen vor. Zudem soll sie nur dann angewendet werden, wenn das Fachkrankenhaus zur Versorgungsstufe "Level F" eingeordnet wurde.
Die derzeitige Definition der Versorgungsstufe "Level F" aus dem Krankenhaustransparenzgesetz ist problematisch. Demnach wären nur solche Häuser ein Fachkrankenhaus, die sich auf "eine" bestimmte Erkrankung, Krankheitsgruppe oder Personengruppe spezialisiert haben. Diese Einschränkung ist kontraproduktiv, da beispielsweise die Versorgung von Patient:innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen neben Rheumatologie auch Expertise aus Orthopädie und Schmerztherapie erfordert.
Der BDPK fordert eine Erweiterung der Definition auf „mehrere“ Erkrankungen, Krankheits- oder Personengruppen. Zudem sollen die Länder die Möglichkeit haben, Ausnahmen von Qualitätskriterien zu erlassen und Kooperationen zu fördern. Diese Forderungen werden von den Bundesländern und medizinischen Fachgesellschaften unterstützt.
Hinweis
Der BDPK hat in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Hessen eine Broschüre zum Thema Fach- und Belegkrankenhäuser im KHVVG erstellt.