Weiterentwicklung des MDK

Im Jahr 2017 hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Krankenkassen insgesamt 2,3 Millionen Gutachten zu Krankenhausabrechnungen erstellt - 12,6 Prozent mehr als im Jahr 2016. Die Prüfquote stieg im Bundesdurchschnitt von 12,9 Prozent im Jahr 2016 auf 14,7 Prozent im Jahr 2017. Im Jahr 2011 lag sie noch bei 10 Prozent.

Hoher bürokratischer Aufwand

Für seine Aufgabenwahrnehmung verfügte der MDK im Jahr 2017 über 8.373 Vollzeitstellen, davon 24,34 Prozent Ärztinnen und Ärzte – wichtiges Fachpersonal, das bei der Patientenversorgung fehlt.

Der jährlich zunehmende Prüfungsaufwand durch den MDK ist für Kliniken mit erheblichem bürokratischem Aufwand bei Ärzten und Pflegekräften verbunden und hat ein unzumutbares Maß erreicht: Rund ein Drittel ihrer Arbeitszeit verbringen Ärzte und Pflegekräfte mit patientenfernen Dokumentationsarbeiten. Das Abrechnungssystem ist so diffizil, dass Kleinigkeiten in der Patientenakte darüber entscheiden, welche DRG abgerechnet werden darf und welche nicht. Davon zeugen 15.000 ICD-Codes, die wiederum mit 30.000 möglichen Behandlungsschritten und den zugehörigen OPS-Codes in 1.200 Fallpauschalen für 19 Millionen Krankenhauspatienten münden.

Zusätzlich zu den Abrechnungsprüfungen nehmen Krankenkassen immer mehr Strukturprüfungen vor. Hierbei wird kontrolliert, ob das Krankenhaus alle Leistungsmerkmale eingehalten hat, die sich aus den OPS-Codes ergeben. Zudem hat der G-BA im Jahr 2018 weitere Inhalte seiner Richtlinie zu Qualitätskontrollen des MDK in Krankenhäusern beschlossen (MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie). In Zukunft wird mit weiteren Prüfungen dahingehend zu rechnen sein, ob in Krankenhäusern die Anforderungen des G-BA eingehalten werden.

Korrekturen dringend nötig

Auch die Politik hat erkannt, dass das Krankenhausabrechnungssystem dringend korrigiert werden muss. Es sei „in einem Zustand, der so nicht bleiben kann“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der Eröffnung des Deutschen Krankenhaustages am 12. November 2018 in Düsseldorf: 

Das Agieren einiger Krankenkassen ist
„Irrsinn, Starrsinn, Wahnsinn“.

Jens Spahn