Zugang zur Rehabilitation erleichtert – Bundestag beschließt IPReG

Nach langen und kontroversen Beratungen hat der Bundestag gestern (2.7.) in zweiter und dritter Lesung das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) angenommen. BDPK und VPKSH begrüßen das Gesetz, sehen jedoch auch weiteren Reformbedarf für die Reha.

Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), bezeichnet das Gesetz als einen großen Schritt in die richtige Richtung. "Dafür sind wir Gesundheitsminister Jens Spahn dankbar.“ Und auch der VPKSH begrüßt ausdrücklich das Gesetz mit dem dringend notwendige Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die medizinische Rehabilitation angestoßen werden.

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist ein erleichterter und deutlich unbürokratischer Zugang zur medizinischen Rehabilitation im Bereich der Geriatrie. So sollen nunmehr Vertragsärzte die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitations-Maßnahme feststellen. Die Krankenkassen sind an diese Feststellung gebunden. 

Als weiteren Punkt sieht das Gesetz die Abschaffung der sogenannten Grundlohnrate vor. Dadurch ist die Refinanzierung höherer Personalkosten in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen möglich. "Diese Entscheidung ist für die Reha maßgeblich, sie trägt deutlich zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen um dringend benötigtes Fachpersonal bei."

"Ebenso positiv bewerten wir, dass im IPReG die Reha-Leistungserbringer auf gleicher Höhe mit dem GKV-Spitzenverband eine gemeinsame Verantwortung hinsichtlich der Vereinbarungen von Rahmenempfehlungen zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen tragen. Damit erhalten die Reha-Einrichtungen erstmals ein partizipatives Leistungserbringerrecht, da sie durch die Verbände an der Ausgestaltung der Leistungs- und Vergütungsgrundlagen beteiligt werden," so Thomas Bublitz. 

Weiterer Reformbedarf für die Rehabilitation

Nach wie vor besteht jedoch weiterer Reformbedarf für die Reha in folgenden Punkten: Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für alle Reha-Indikationen, die Pflegebedürftigkeit vermeiden, Wunsch- und Wahlrecht ganz ohne Mehrkosten, Direkteinweisungsverfahren für die Anschluss-Rehabilitation, Gleichstellung der ambulanten Reha, Versorgungs- und Vergütungsverträge, die für alle GKVen gelten, Zulassung von Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger im Pflegeberuf.

Auch der Bundesrat hatte im parlamentarischen Verfahren auf Antrag des Landes Schleswig-Holstein Erleichterungen bei  Rehabilitationsmaßnahmen gefordert. So sollten Krankenkassen die Kosten für vertragsärztlich verordnete und indikationsbezogene Rehabilitationen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit ohne vorangegangene Prüfung übernehmen. Das Gesetz ermöglicht das nur bei geriatrischen Rehabilitationen.

Zur Begründung seiner Forderung verweist der Bundesrat auf den Grundsatz Reha vor Pflege. Zahlreiche Studien belegten die Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnahmen - zudem sei erwiesen, dass sie Kosten senkten. Zudem sollen alle Anschlussrehabilitationsmaßnahmen (AHB) direkt eingeleitet werden können.