Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt. Sie setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag um.
Insgesamt werden so rund 70 Mio. zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung verteilt. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung oder eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin vorhalten. Der Zuschlag wird auch dann ausgezahlt, wenn die Kliniken kein Defizit haben.
„Die Monate der Pandemie haben verdeutlicht, dass wir eine flächendeckende Versorgung benötigen“, sagte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. In der Pandemie hätte das Zusammenspiel von Kliniken in regionalen Netzwerken gut funktioniert.
Ein Netzwerk könne aber nur stabil sein, "wenn gerade in ländlichen Regionen die Strukturen erhalten bleiben, keine zu großen Abstände zwischen den Knotenpunkten des Netzes entstehen“, so Gaß. Deshalb seien die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges Mittel, um die Versorgung zu sichern.
Im Unterschied zum Vorjahr wurden drei Krankenhäuser neu in die Förderung aufgenommen. Zwei Krankenhäuser sind für 2022 nicht mehr auf der Liste enthalten: Eins davon hat geschlossen, das andere hält die bedarfsnotwendigen Fachabteilungen nicht mehr vor.