Ausnahmen gelten für die Anschlußheilbehandlungen (AHB). Diese dürfen vorrangig nur für Patienten aus Schleswig-Holstein und Hamburg erbracht werden. Diese Regelungen gelten auch für psychosomatische Reha-Kliniken.
Mit den einschneidenden Maßnahmen sollen weitere Kapazitäten in der stationären Versorgung geschaffen werden. - Die Regelungen des Erlasses gelten bis zum 19. April 2020.