Die Corona-Krise hat für alle Kliniken erhebliche finanzielle Probleme mit sich gebracht. Reha-Kliniken sind in Schleswig-Holstein besonders betroffen. Für sie galt seit dem 16. März faktisch ein Aufnahmestopp. Nur wenige Rehaeinrichtungen hat das Land als sogenannte Entlastungshäuser zur Bewältigung der Corona-Krise herangezogen. Die Erbringung von Allgemeinen Heilverfahren war infolge der landespolitischen Entscheidungen untersagt, Anschlussheilbehandlungen auf Patienten aus Schleswig-Holstein und Hamburg begrenzt. Zudem durften in den Akutkliniken keine rehabilitationsintensiven Operationen durchgeführt werden. Die Folge sind aktuell leere Betten, für die es nur einen beschränkten finanziellen Ausgleich gibt.
Die Rehabilitationseinrichtungen haben die Maßnahmen nun so durchzuführen, dass das Infektionsrisiko minimiert wird. Dies betrifft z. B. die Einhaltung von Abstandsregelungen, die Gruppengröße bei Therapien, Veranstaltungen und die Einnahme der Mahlzeiten, ggf. Ausschluss von Patienten mit respiratorischen Symptomen, Regelung zum Umgang mit vulnerablen Gruppen, Besuchsregelungen und Regelungen für den Fall eines Ausbruchsgeschehens in der Einrichtung.
Insbesondere wegen dieser nach wie vor geltenden Infektionsbestimmungen wird es den Rehakliniken nicht möglich sein, ihre Betten im bisherigen Umfang zu belegen.
Die vom Land bestimmten Entlastungskrankenhäuser werden mindestens bis zum 30. Juni bestehen bleiben. Die Einrichtungen können jedoch zu einem früheren Zeitpunkt eine Entlassung aus der Pflicht der Vorhaltung der Betten und des Personals beantragen.